Bericht vom 3. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren nach §129 am OLG Dresden.
Am 3. Prozesstag im Prozess gegen die vier angeklagten Antifaschist:innen am OLG Dresden wurden mehrere Zeug:innen zum Tatkomplex Enrico Böhm gehört. Zwei Bewohnerinnen aus der Nachbarschaft Böhms, sowie der ermittelnde Kriminalkommissar Schlieker der Soko LinX sagten zum Tatgeschehen aus.
Unterbrochen wurde die Verhandlung durch einen Stromausfall, der an diesem Tag ganz Dresden für fast eine Stunde zum Erliegen brachte. Für weitere Unterbrechungen sorgten allgemeine Streitigkeiten zwischen der Verteidigung und sowohl dem Gericht, als auch der Bundesanwaltschaft.
Wie die Tage zuvor wurde Lina auch an diesem Verhandlungstag mit einer Kolonne von der Chemnitzer JVA ins Gericht gefahren.
Einige Unterstützer:innen hatten sich erneut früh vor dem Gerichtsgebäude versammelt und wurden 45 Minuten vor Beginn der Verhandlung durch die Sicherheitskontrollen in den Gebäudekomplex eingelassen. Die Presse war nur mit wenigen Vertreter:innen vor Ort. Vor Beginn der Verhandlungen wurden die Angeklagten erneut mit Beifall begrüßt, als sie in den Saal kamen.
Um 9:35 betrat der Staatsschutzsenat den Saal und der vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats begann sofort mit einer kleinen Werbeeinlage für Sichtschutzfolien für die Rechner aller Prozessbeteiligten, um zu verhindern, dass die Presse und andere Zuschauende Einblick in die Akten und Notizen bekommen.
Zudem erklärte der Vorsitzende, dass der Nebenklageanwalt von Cedric Scholz, Frank Hannig, einen Befangenheitsantrag gestellt hat. Nebenklageanwalt Kohlmann wollte hierzu stellvertretend Ausführungen machen, was der Vorsitzende ablehnte. Kohlmann wollte ausserdem eine erweiterte Begründung für die Beiordnung als Nebenklageanwalt für Heller verlesen, hierzu war der Vorsitzende der Meinung, dass dies nicht in die Hauptverhandlung gehöre. Neben Kohlmann war auch der von seiner Hochzeitsreise zurückgekehrte Nebenklageanwalt Tripp anwesend, welcher den Eisenacher Faschisten Leon Ringl vertritt.
Die Verhandlung begann mit der Zeuginnenvernehmung von Frau S. zum Tatkomplex Enrico Böhm, der im Oktober 2018 vor seiner Wohnung angegriffen worden sein soll.
Zuvor erfragte der Vorsitzende die Anwesenheit einer weiteren beschuldigten, aber noch nicht angeklagten Person im Zuschauer:innenraum, da er diese Person zum Tatkomplex vernehmen will. Nach Verneinung begann die Vernehmung von Frau S., einer Nachbarin Böhms, welche am Tattag, den 02.10.18, auf dem Weg zur Arbeit Personen beobachtete, die an dem Angriff auf Böhm beteiligt gewesen sein könnten. Aufgrund vieler Hecken rund um die Häuser, war es ihr nicht möglich, den Angriff selbst zu beobachten, sie schilderte jedoch Schreie und Schläge gehört zu haben und hat dann von ihrem Hauseingang aus die 110 gerufen.
Ihr Auto hat immer in einem Hinterhof geparkt, aus dem ein Teil der vermummten Täter:innen kam, andere kamen von der anderen Straßenseite. Sie gab an, dass sie einige Wochen zuvor mit ihrem Lebenspartner zusammen schon Personen am Eingang zu diesen Hof gesehen hat, welche ebenso vermummt waren und Gummihandschuhe trugen. Sie schloss zunächst, dass dies Patient:innen einer psychotherapeutischen Praxis im Haus waren, dachte jedoch nach dem Angriff, dass diese Personen möglicherweise die Umgebung erkundet haben, da sie den Angreifer:innen nach dem Erscheinungsbild sehr ähnlich sahen. Eine der Personen, die sie beide als männlich beschrieb, ordnete sie als südländischen Typ ein, dunkle Haare und dunkle Augen, könne jedoch auch Urlaubsbräune gewesen sein, intervenierte der Vorsitzende. Am Tattag konnte sie niemanden erkennen und auch keine Geschlechter zuordnen.
Die Zeugin wurde einmal am Tag selbst und einmal telefonisch befragt, die Aussagen zu den Zeiten der Beobachtungen widersprachen hierbei ihren Angaben vor Gericht. Eine weitere Unklarheit gab es in Bezug auf ihre Beschreibung einer beobachteten Person, welche sie zeitgleich als „eher kompakt“ und „sportlich schlank“ bezeichnete. Der Richter gab hierzu ein Beispiel für seine Auffassung dieser beiden Beschreibungen, nannte hierbei sich selbst „sportlich schlank“ und einen der Verteidiger „eher kompakt“. Die Zeugin gab an, Medienberichte zu dem Vorfall gelesen zu haben, jedoch gäbe es kein Kennverhältnis zu Böhm.
Während der Vernehmung der Zeugin kam es zu einer kurzen Diskussion zwischen der Verteidigung und dem Senat bezüglich des Selbstleseverfahrens von Tatortkarten und Kommentaren. Sie reichten Widerspruch gegen dieses Verfahren ein, da dies eigentlich für komplexere Schriftstücke gedacht sei. Der Vorsitzende merkte an, dass er noch nie einen Widerspruch wegen so etwas gehört hätte, die Verteidigung entgegnete „Einer ist immer der Erste“.
Während der Vernehmung kam der Nebenklageanwalt Hannig mit Verspätung in den Saal.
Die zweite Zeugin zum Tatkomplex Böhm, Frau D., ist nicht erschienen und der Vorsitzende zog die Mittagspause vor. Somit wurde die Verhandlung 11:30 unterbrochen und die Fortsetzung auf 13:00 festgelegt.
Die Pause wurde erneut um 30 Minuten verlängert und der Prozess um 13:30 fortgesetzt. Zu Beginn des zweiten Teils der Verhandlung gab Hannig an, nun einen Laptop bestellt zu haben und nicht mehr mit dem Tablet zu arbeiten, womit sich das Problem mit der Kamera, die er auf die Verteidigung und Angeklagten richten könnte, erledigt hätte.
Der Vorsitzende hat den Widerspruch zum Selbstleseverfahren zurückgewiesen und mit der Strafprozessordnung begründet.
Die nicht erschienene Zeugin D. hat keine Entschuldigung geschickt und die Bundesanwaltschaft forderte für das Nicht-Erscheinen 200 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise zwei Tage Haft.
Die dritte Zeugin, Frau P., für diesen Tag war ebenfalls Nachbarin und beobachtete auf ihrem Weg zur Arbeit Personen, die sich vom Tatort entfernten. Ihre Angaben zu den Zeiten und der Personenanzahl widersprachen sich deutlich mit denen, die sie in der polizeilichen Vernehmung getätigt hat.
Sie konnte nach ihrer Erinnerung schildern, dass sie mindestens eine Person beobachtet hat, die angerannt kam und ein, an einer Hecke angelehntes, Rad nahm und damit davonfuhr. Das Fahrrad blieb ihr aufgrund der auffälligen Farbkombination deutlich in Erinnerung, sie beschrieb es als bunter 90er-Jahre-Stil. Sie konnte sich in der Vernehmung nicht an Rufe oder andere Details erinnern. Nach Vorhaltung des Protokolls aus der polizeilichen Vernehmung kamen ein paar Erinnerungen zurück. So riefen die Personen, damals erinnerte sie sich an mehrere, während sie rannten „weg, weg, weg“ und stiegen dann auf beiden Seiten der Straße auf Fahrräder. Das von ihr gemachte Foto wurde gezeigt, darauf waren zwei Personen von hinten zu sehen, welche mit Fahrrädern von ihr wegfuhren.
Während der Aussage der Zeugin fiel der Strom aus und somit auch die Mikrofone der Verfahrensbeteiligten. Der Vorsitzende wollte die Verhandlung so fortführen und sprach etwas lauter, die Verteidigung argumentierte gegen die Fortführung, da das Publikums nichts mehr hören konnte. Die Verhandlung wurde 14:10 für zehn Minuten unterbrochen.
Auch in diesen zehn Minuten ging der Strom nicht wieder an, sondern es wurde klar, dass in großen Teilen Dresdens der Strom ausgefallen war. Der Vorsitzende wollte erneut die Sitzung fortsetzen, obwohl weder die Lüftung ging, noch die Mikrofone, entschied sich nach erneutem Einspruch der Verteidigung und Nachfragen an die Presse und Zuschauer:innen jedoch dagegen und forderte alle auf, bis 15:00 den Saal zu verlassen. Durch den Stromausfall konnten die Schleusen nicht mehr geöffnet werden und alle Personen mussten im Gebäude bleiben.
Der Strom ging wieder an und die Verhandlung wurde 15:10 fortgesetzt. Der Vorsitzende verlas den Beschluss über ein Ordnungsgeld für die nicht erschienene Zeugin D. über 100 Euro oder ersatzweise zwei Tage Haft und das Tragen der Kosten, die durch ihr Ausbleiben verursacht wurden.
Die Zeugin P. wurde erneut in den Saal geholt und konnte nach wenigen Fragen der BAW und der Verteidigung den Zeug:innenstand verlassen.
Der Zeuge Kriminalkommissar Dustin Schlieker, 31 Jahre alt, arbeitet beim Staatsschutz des Landeskriminalamt Sachsen und ist dort Teil der Soko LinX. Das Publikum ausgeprägt musternd, betrat er den Saal und nahm am Vernehmungstisch Platz. Auf Bitten der Verteidigung setzt er sich vor den Tisch, sodass Gefühlsregungen und Mimik auch von dieser wahrgenommen werden konnten, da der Stromausfall Auswirkungen auf die Funktion der Bildschirme hatte, welche nun die Zeug:innen nicht mehr übertrugen, zudem fielen immer wieder die Mikrofone aus und auch Verfahrensbeteiligte hatten Schwierigkeiten, sich gegenseitig zu verstehen. Nach Belehrung und Aufnahme der Personalien berichtete KK Schlieker von seinem Einsatz am Ort, an dem Enrico Böhm verprügelt worden sein soll. Am Tatort wurden bereits alle Spuren durch den Kriminaldauerdienst gesichert, Schlieker und sein Vorgesetzter KHK Schäfer ließen sich durch die bereits am Tatort befindlichen Beamt:innen einweisen. Ihm ist erinnerlich, dass in der Nähe des Tatorts eine zugeknotete Plastiktüte gefunden wurde, diese wurde im Nachgang auf DNA-Spuren untersucht. Neben der DNA-Spur Böhms soll ein unbekanntes Spurenmuster unterhalb des Knotens der Tüte gefunden worden sein. Dieses erzielte laut Schlieker einen Treffer in der DNA Analyse Datei (DAD). Beim möglichen Spurenverursacher handele es sich um eine Person, die zwar im hiesigen Verfahren beschuldigt, jedoch nicht angeklagt ist. Als Vorgangsführer informierte der Zeuge die Staatsanwaltschaft über diese Erkenntnisse, welche die Person sodann als Beschuldigten ins Verfahren aufnahm und einen Durchsuchungsbeschluss erwirkte. Schlieker und weitere Kollegen:innen der Soko LinX durchsuchten daraufhin im Februar 2019 die Wohnung des Beschuldigten, wobei explizit eine „Helly Hansen“ Jacke gesucht wurde. Diese wurde jedoch nicht gefunden, letztlich fanden sich keine für das Verfahren explizit relevanten Gegenstände.
Sie suchten auch nach seinem Fahrrad, um es mit der Beschreibung der vorhergehenden Zeugin abzugleichen. Hierfür probierten sie einige Schlüssel an Rädern im Haus aus und fanden ein Schloss, welches passte, aber zu einem braunen Fahrrad gehörte.
Weiter erklärte der Zeuge verschiedene Ermittlungsansätze, die verfolgt wurden, so zum Beispiel Funkzellenauswertungen und darauf basierende Kreuztreffervergleiche mit weiteren Angriffen auf Faschisten im Raum Sachsen.
Auch die Vernehmung Enrico Böhms und seiner ehemaligen Lebensgefährtin wurde erörtert, erbrachte aber wenig Erkenntnisse. Die Ex-Freundin Böhms meinte, eine Frau könne an der Tat beteiligt gewesen sein, diese Äußerung wurde aber nicht weiter ausgeführt. Neben dieser Aussage sorgte sie für einige Nachreichungen an die Soko mit ihren eigenen Internetrecherchen, hierzu sprach die Staatsanwaltschaft damals von „Feindbildselektierung“.
In der Befragung durch die Verteidigung stellte sich heraus, dass KK Schlieker, der sich als Finder der Spuren im Protokoll eintrug, lediglich für den Transport und die Übergabe dieser verantwortlich war. Im Übergabeprotokoll fehlen jedoch die notwendigen Unterschriften bzw. Vermerke in Gänze. Auf die Frage, wie sich der Zeuge vorbereitet hätte, berichtete dieser von einer eigenen Aktenkopie, die er trotz Abschluss der Ermittlungen bis heute in seinem Büro aufbewahrt.
Die Frage, wer eventuell noch Zugriff auf diese Kopie haben könnte, löste einen Debatte zwischen Bundesanwalt Vogler, dem Zeugen und der Verteidigung aus. Es handele sich um Polizeiinterna, zu denen der Zeuge sich nicht äußern dürfe. Er hatte gleich zu Beginn eine Sperrerklärung bzw. Aussagebeschränkung in der Hand, die er dem Vorsitzenden auf den Tisch legte. Die Vernehmung musste unterbrochen werden, damit die Verteidigung die Relevanz der Frage erläutern konnte. Abgesehen von der Glaubwürdigkeit des Zeugen ist es vor allem im Hinblick auf die Aktendurchstecherei sehr wohl wichtig festzustellen, wer, wo, welchen Zugang zu Ermittlungserkenntnissen hat und sich damit auch auf Aussagen vorbereitet. Nach Klarstellung der Verfahrensrelevanz dieser Frage, behauptete KK Schlieker, er sei der einzige, der Zugang zu dieser Akte habe. Der Vorsitzende erklärte während der Diskussion, er sähe nach wie vor keine Belege, dass die Akten vom LKA durchgestochen werden, so habe er viele Jahre in großen Wirtschaftsstrafsachen gut mit den Beamt:innen des LKA zusammengearbeitet. Sollte es Belege für den Verdacht geben, dann würde er sich freuen, wenn diese durch die Verteidigung vorgetragen werden.
Nach der Vernehmung des Kriminalkommissars wurde die Verhandlung um 17:45h beendet.
Fortgesetzt wird die Verhandlung am Dienstag, den 14.09.21 um 09:30Uhr.