Antifa-Ost-Prozess beim 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 DresdenProzessbericht I – 1. Verhandlungstag – 08.09.2021. Start: 10 Uhr.
Es folgt der erste Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag im Antifa Ost-Prozess beim 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgericht in Dresden, in dem vier Antifaschist:innen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB in Verbindung mit mehreren Körperverletzungsdelikten zum Nachteil einiger Faschisten angeklagt werden. Wir werden zu allen Verhandlungstagen Berichte über alle aus unserer Sicht relevanten Ereignisse veröffentlichen. Somit erwarten Euch gegen Ende der Woche jeweils Prozessberichte der vorangegangenen Prozesstage. Momentan ist der Prozess bis Ende März 2022 angesetzt.
Vor Eröffnung der Hauptverhandlung
Durch eine Pressemitteilung des OLG Dresden war schon im Vorhinein bekannt geworden, dass im Zuschauer:innenbereich insgesamt 39 Plätze zu Verfügung stehen werden. Wobei davon 25 Plätze für akkreditierte Pressevertreter:innen reserviert wurden. Somit verblieben gerade einmal 14 Plätze für andere Zuschauer:innen. Schon recht früh verweilten die ersten Angehörigen und Unterstützer:innen der Angeklagten vor dem Eingang des OLG, um zu gewährleisten einen der begrenzten Plätze im Saal einnehmen zu können. Nach und nach erreichten weitere Unterstützer:innen und andere Interessierte sowie die ersten Pressevertreter:innen den Vorplatz. Gegen 7 Uhr begann dann die angemeldete Kundgebung auf der gegenüberliegenden Straßenseite umringt von Hamburger Gittern. Das lange Warten bis zum Beginn der Einlasskontrollen wurde durch erste Redebeiträge, Solidaritätsbekundungen und Musik von Seiten der Kundgebung begleitet. Viele Menschen standen zusammen bei der mittlerweile formierten Warteschlange und unterstützten die Wartenden mit Essen und Trinken. Außerdem hatte sich eine Gruppe mit Regenschirmen um die Warteschlange formiert, um die Prozessunterstützer:innen vor den neugierigen Kameras der Presse und möglichen Nazi-Fotografen zu schützen. In der Tat tauchte im Laufe des Tages der NPD Kader Sebastian Schmidtke auf, welcher umgehend von Teilnehmer:innen der Kundgebung identifiziert wurde und sich nach einigen Provokationen wieder vom Schauplatz entfernte. Inzwischen kreiste ein Polizeihubschrauber über dem Gerichtsgebäude, welcher offensichtlich den Konvoi aus einigen Polizeifahrzeugen und dem Gefangenentransporter aus der Luft absicherte. Pünktlich um 08:30 Uhr öffnete das Gericht seine Tore und die Einlasskontrollen begannen. Während die Medienvertreter:innen mit Akkreditierung über eine separate Schlange in kleinen Grüppchen herein gebeten wurden, mussten die sonstigen Personen jeweils einzeln eintreten. Es folgte eine strenge Einlasskontrolle, bei der die Ausweispapiere kopiert wurden, der Körper penibel abgetastet wurde und bis auf Stift und Papier sämtliche persönliche Gegenstände abgegeben werden mussten. Im Gegensatz zu den Pressevertreter:innen war es den restlichen Personen nicht einmal gestattet Essen oder Trinken mit hinein zu nehmen. Bei der Einlasskontrolle sowie im gesamten Gericht waren zahlreiche Justizangestellte zugegen, welche zusätzlich durch sächsische BFE-Einheiten, selbst im Zuschauer:innensaal unterstützt wurden. Bei dem Gebäudekomplex des Oberlandesgerichts handelt es sich um einen abgetrennten Teil der immer noch angrenzenden Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Der Hochsicherheitssaal des OLG befindet sich in der ehemaligen Mensa der Unterkunft und stellt eine Interimslösung des weiter geplanten Ausbaus des Gebäudes dar. Errichtet wurde der Saal 2016 für den Prozess gegen die sogenannten Gruppe Freital. Ebenfalls nebenan befindet sich die Justizvollzugsanstalt Dresden. Für den Aufenthalt vor Beginn der Verhandlung bzw. während der Verhandlungspausen hatten sich die Zuschauer:innen auf einen mit Zäunen abgegrenzten Hof zu begeben. Für die Medienvertreter:innen stand ein separater Presseraum zu Verfügung. Nach und nach begaben sich die Unterstützer:innen und Presseleute in den mit Plexiglasscheiben abgetrennten Zuschauer:innensaal, in welchem die einzelne Sitzplätze jeweils für die Vertreter:innen der Presse und den sonstigen Zuhörer:innen getrennt markiert und vorsortiert waren, so dass Angehörige und Unterstützer:innen zumindest am ersten Verhandlungstag nicht auf der Seite der Angeklagten sitzen konnten.
Die Hauptverhandlung
Einige Pressevertreter:innen wurden stellvertretend für diverse Medien um kurz vor 10 Uhr in den Sitzungssaal eingelassen, um die Verfahrensbeteiligten beim Betreten des Saals zu filmen und zu fotografieren. Beim Eintreten der Angeklagten gab es Applaus und Rufe zu ihrer Begrüßung, bevor alle ihre Plätze eingenommen hatten und das Verfahren um kurz nach 10:00 eröffnet wurde.
Vor der Verlesung der Anklageschrift wollte Rechtsanwalt (RA) von Klinggräff einen Antrag zur Hinzuziehung einer Protokollkraft einbringen, was nach einem kurzen Schlagabtausch vom Vorsitzenden zurückgestellt wurde, da die Anklageschrift bekannt und ein Protokoll hierfür nicht notwendig sei.
Die Verteidiger:innen wollten zudem einen Antrag stellen, unmittelbar einen Sichtschutz zu installieren, da sie mit dem Rücken zur Presse saßen, welche somit Einblick in ihre Laptops, die Akten und Notizen hatte. Auch dieser Antrag wurde vom Vorsitzenden zurückgestellt. Die Verteidiger:innen forderten für die Zurückstellungen einen richterlichen Beschluss, woraufhin sich der Senat kurz einigte und die Verfügungen des Richters bestätigte.
RA Nießing wollte einen Antrag in Bezug auf die Unvollständigkeit der Akten stellen, welcher vor die Verlesung der Anklageschrift gehöre. Dies wurde ebenso durch den Vorsitzenden zurückgestellt, woraufhin die Verteidigung einen Beschluss forderte und eine Unterbrechung der Verhandlung beantragte, da das Gericht die Verteidigung von Vornherein gängelt und eine effektive Verteidigung verhindert. Der Vorsitzende wünschte von RA Nießing eine Zusammenfassung seines Antrags, was dieser ablehnte, da der Antrag gestückelt unverständlich würde. Offenbar ist RA Nießing dem Vorsitzenden bekannt, da dieser in einem anderen Verfahren schon „gestresst“ von einer sehr umfassenden Revisionsschrift des Verteidigers sei und meinte, die Unvollständigkeit der Akten könne nicht so gravierend sein, als dass der Antrag vor der Verlesung der Anklageschrift gestellt werden müsse. Dieser Kommentar sorgte für viel Unmut bei der Verteidigung. Der Vorsitzende wollte nun wissen, wie viele Seiten denn der Antrag des Verteidigers umfasse. RA Nießing sagte, dass es 32 Seiten seien und es vor allem darum ginge, dass die formelle Verfügung darüber, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, in der Akte fehlt und es zwei Optionen für den weiteren Verlauf gäbe: entweder wird die Verhandlung unterbrochen oder ausgesetzt. Laut Richter begründete das weiterhin nicht die Stellung des Antrags vor Verlesen der Anklageschrift, trotz dessen unterbrach er die Verhandlung bis 11:15 auf Antrag der Verteidigung von Lina, um erneut das Ablehnungsgesuch mit ihr zu besprechen.
In der Verhandlungspause wurde bekannt, dass der Chemnitzer Faschist und Nebenklageanwalt Kohlmann ein Foto von seinem Platz im Sitzungssaal aus gemacht hatte und dieses an Sebastian Schmidtke (NPD) gelangt ist, welcher es via Twitter veröffentlichte. Das wurde der Verteidigung mitgeteilt, welche bei Fortsetzung der Verhandlung den Ausschluss von Kohlmann forderte, da der Senat anders nicht in der Lage ist, ihre Mandant:innen zu schützen. Hierbei ging es nicht nur um die Fotos aus dem Saal, sondern auch die Herausgabe von Informationen aus den Akten an die Presse. Der Vorsitzende erwiderte, dass ihm das Problem bekannt und bereits erledigt sei, da sich das entsprechende Telefon, mit dem das Foto gemacht wurde, nicht mehr im Saal befinde. Die sitzungspolizeiliche Verfügung sei alles, was er für die Angeklagten tun könne. In Bezug auf das Durchstechen von Akteninternas und sonstigen Bildern müssten sich die Rechtsbeistände selbst kümmern.
Im Anschluss stellte RA Nießing einen Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen Voreingenommenheit ihm gegenüber. Der Richter stellte auch diesen Antrag zurück. Alles weitere würde im Befangenheitsverfahren andernorts geklärt und keine weiteren Stellungnahmen dazu gehört. Nach Unmutsäußerungen anderer Verteidiger:innen, vor allem in Bezug auf dessen Kommentare gegenüber RA Nießing, bezog sich der Vorsitzende auf seine langjährige Erfahrung und beendete damit die Diskussion.RA von Klinggräff erklärte, dass der Ablehnungsbescheid abgelehnt wurde, um das Verfahren nicht zu verzögern, monierte jedoch weiterhin das Verhalten des Richters.Im Anschluss verlas die Bundesanwaltschaft (BAW) zwei Anklageschriften. Die erste vom Mai diesen Jahres bezieht sich auf alle vier Angeklagten und konzentriert sich auf den Vorwurf der Gründung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129. Die zweite Anklageschrift von August diesen Jahres nur gegen Lina ist neben dem Vorwurf des § 129 ergänzt durch ein weiteres Körperverletzungsdelikt gegen den Leipziger Faschisten Enrico Böhm (NPD).
Im Anschluss an die Verlesung teilte der Bundesanwalt Vogler mit, dass die BAW an ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf zwei Vorwürfe festhält, welche der Senat in der zugelassenen Anklageschrift modifiziert und dadurch heruntergestuft hat.Die Verteidigung sollte hiernach ihre Anträge verlesen, was sie jedoch ablehnte, da sie vor der Verlesung der Anlageschrift hätten kommen sollen und nun die gemeinsame Eröffnungserklärung Vorrang hätte. Der vertretende Nebenklageanwalt Kohlmann beantragte für den Wurzner Geschädigten Heller als Anwalt beigeordnet zu werden und in dessen Namen zu sprechen. Dies lehnte der Richter ab, da Kohlmann in Vertretung für den Nebenklageanwalt von Ringl anwesend sei und Heller noch kein Verfahrensbeteiligter sei. Er ordnete eine kurze Pause bis 13:30 an.
Nach der Pause hat die Verteidigung ihre gemeinsame Erklärung verlesen, welche sich im Wesentlichen mit dem § 129 und dessen Anwendung befasste. Hierbei wurde maßgeblich kritisiert, dass der Paragraph aufgrund von Verbrechen im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) und auf Druck der Europäischen Union 2017 modifiziert wurde, seither jedoch nur einmal Anwendung bei OK-Verfahren gefunden hat, sonst nur in politischen Verfahren, obwohl er eigentlich dazu dienen sollte, materiell motivierte Taten und nicht politisch motivierte Taten zu verfolgen. Es wurden verschiedene Beispiele in Bezug auf vor allem Wirtschaftskriminalität benannt und herausgestellt, dass hier meist nur wegen bandenmäßigen oder gewerblichen Betrugs ermittelt wurde, nicht aber nach § 129.
In Bezug auf das hier Angeklagte wurde mehrfach betont, dass der Straftatbestand des § 129 nicht erfüllt sei. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine Vereinigung in der Akte, weder einen Namen, noch einen Ort oder Zeitpunkt der Gründung. Einzelne Angriffe auf Nazis seien nicht gleichzusetzen mit einem Angriff auf den Staat als solchen. So liegt zur Organisation der vermeintlichen Vereinigung keine einzige Seite in den Ermittlungsakten vor.
Verfahren gegen Neonazistrukturen wie das Nordkreuz-Netzwerk würden auch nicht nach § 129 verhandelt und es ist nicht nachvollziehbar, wie die hier vorgelegten Vorwürfe ein solches Verfahren begründen. Die Angeklagten sollen als besonders gefährlich dargestellt und an ihnen ein Exempel statuiert werden. Vor allem in Sachsen wäre dieses Vorgehen gegen linke und antifaschistische Strukturen nicht neu, so gab es in den letzten Jahren eine Vielzahl an § 129-Verfahren gegen solche und es wurde auf die politische Motivation hinter der Gründung der hier ermittelnden SoKo Linx eingegangen. Zudem wurde die öffentliche Darstellung und Vorverurteilung der Angeklagten auch auf das Durchstechen von Akteninhalten vermutlich durch entsprechende Sicherheitsbehörden zurückgeführt. So konnten Faschisten von Compact nur wenige Tage nach Zustellung eines Vermerks einen Presseartikel zu dessen Inhalten veröffentlichen.
Die Nebenklage wollte etwas dazu sagen, der Richter hat das nicht zugelassen und sich kurz zu der Stellungnahme geäußert. Er fand die Ausführungen zu Beginn sehr interessant und hat erneut seine Erfahrung mit großen Wirtschaftsprozessen betont. Bezüglich der Veröffentlichungen von Compact hat er betont, dass nicht das LKA die Dokumente verschickt hat, sondern er und deswegen Verfahrensbeteiligte die Weiterleitung zu verantworten haben. Diese Aussage führte zu einer Diskussion, in der viele weitere Beispiele von Artikeln, die exklusive Informationen aus Akten veröffentlicht haben, benannt wurden. Der Vorsitzende hat die Diskussion abgebrochen und erteilte der Verteidigung von Lina das Wort. RA von Klinggräff entschuldigte sich, aber wies darauf hin, dass auch seine Erklärung sich maßgeblich mit der öffentlichen Darstellung seiner Mandantin und dem Problem in deutschen Sicherheitsbehörden befasst und begann zu verlesen. Nachdem die Stellungnahme verlesen wurde, kündigte der Vorsitzende eine Mittagspause von 45 Minuten an.
Nach knapp einer Stunde wurde der Prozess fortgesetzt und zunächst verkündet, dass die für denselben Tag geladenen Polizeizeugen umgeladen wurden, da die Zeit schon sehr vorangeschritten war.
Nun konnte RA Nießing seinen Antrag bezüglich der Unvollständigkeit der Akten verlesen.
Hierbei wurde er vom Richter unterbrochen, der ihn darum bat, alle rechtlichen Ausführungen zu kürzen und eine kurze Pause zu machen. Der Verteidiger meinte, dass es nötig sei alles auszuführen, da dies dem Verständnis diene, woraufhin der Vorsitzende sagte, sie alle kennen die Rechtslage und die Zuschauenden verstünden das doch eh nicht, was diverse Unmutsäußerungen aus dem Zuschauer:innensaal hervorrief.Nach der Pause fuhr der Verteidiger mit der Verlesung seines Antrags fort, in dem es maßgeblich darum ging, dass weitere Ermittlungen in den Verfahren, in denen sein Mandant beschuldigt ist, geführt werden und ihm der Zugriff auf diese Akten fehle. Im Falle, dass noch ermittelt würde, müssten alle Beweise und Aussagen in diesem Verfahren und nicht vom LKA aufgenommen werden. Der gesamte Antrag ging mit ausgiebiger Kritik an den ermittelnden Behörden und der BAW einher. Der Richter reagierte auf den Antrag abweisend, führte Probleme auf die spezielle Aktenführung zurück und machte deutlich, dass er für die Prüfung der Vollständigkeit der Akten zuständig sei und seiner Meinung nach keine Aktenteile fehlen. Er kündigte an, sich am Folgetag zu dem gestellten Antrag zu äußern. Der Bundesanwalt Vogler reagierte recht ungehalten auf den Antrag der Verteidigung und beleidigte RA Nießing in Bezug auf seine Unkenntnis der Aktenführung und seine Äußerungen zur Bundesanwaltschaft (BAW) und dem LKA. Die BAW forderte, den Antrag abzulehnen. Aufgrund der Verzögerungen verkündete der Vorsitzende, dass er die geladenen Faschisten, Engelmann und Scholz, für den Folgetag ebenfalls umladen werde.Anschließend wurden noch drei Anträge der Verteidigung verlesen. Im ersten Antrag ging es um die Protokollkraft für die Verteidigung, welche sie zur effektiven Verteidigung benötigen. Der Vorsitzende sah in einer Protokollkraft ein Risiko und argumentierte erneut mit seiner langjährigen Erfahrung, diskreditierte die Verteidigung, weil sie angeblich ihren Beruf nicht kompetent ausführen könne, wenn sie diese Protokollkraft tatsächlich benötigen. Es folgte eine rege Diskussion zwischen der Verteidigung und dem Vorsitzenden, bei der sogar die Nebenklage sich einmischte und auf die Seite der Verteidigung stellte. Er selbst wollte keine Protokollkraft beantragen und entkräftete damit das Argument des Vorsitzenden, dass dann ein erhebliches Sicherheitsrisiko wegen vieler weiterer Personen im Saal bestünde. Nach einem regen Schlagabtausch vertagte der Vorsitzende die Entscheidung über den Antrag auf den Folgetag.
Der zweite Antrag der Verteidigung bezog sich auf die Internetnutzung mit Verfahrensbezug im Verhandlungssaal. Der Vorsitzende sah keinerlei Grund für diesen Antrag und forderte eine genauere Begründung. Die Verteidigung würde gern während des Verfahrens auf Datenbanken zugreifen, was der Vorsitzende erneut kritisierte, da er meinte, dass alle Fragen im Saal geklärt werden können und ihr juristisches Wissen ansonsten ausreichen müsste, um effektiv zu verteidigen. Zudem sah er, vor allem nachdem schon am Morgen Fotos aus dem Gerichtssaal an die Presse gegangen sind, eine Gefährdung der Ordnung der Sitzungen. Hierzu meldete sich Nebenklageanwalt Kohlmann zu Wort und merkte an, dass er die sitzungspolizeiliche Verfügung zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte und darum unbedacht das Foto gemacht hätte, er hätte auch Interesse an Internet im Sitzungssaal. Der Vorsitzende wollte auch über diesen Antrag am Folgetag entscheiden.
Zuletzt wurde noch beantragt, dass Erkenntnisse des LKA Sachsen zu den Geschädigten Böhm und Scholz hinzugezogen werden und aufgeklärt wird, warum die beiden zu Zielen von Angriffen wurden, also inwiefern eine Recherche im Internet Informationen zur politischen Aktivität der Nazis hervorbringt. Da Böhm schon am Folgetag vernommen werden sollte, antwortete der Vorsitzende, dass er sich bemühen würde die Unterlagen hinzuzuziehen und zu studieren. Sollte er nach der Vernehmung Böhms noch Erkenntnisse gewinnen, die eine weitere Befragung erforderlich machen, würde er ihn erneut laden.Kohlmann beantragte zum Schluss noch, dass die Nebenklage Hellers zugelassen wird, wogegen es keine Einwände gab, gegen die Vertretung durch Kohlmann aber schon. Der Vorsitzende entschuldigte sich noch bei den Schließer:innen, die die ganze Zeit bei Lina saßen und sie zurück in die JVA Chemnitz bringen sollten, für die Verspätung, was erneut Unmut bei den Unterstützer:innen auslöste.
Die Verhandlung für den Folgetag wurde wegen der vorhergehenden Durchsicht der gestellten Anträge von 9:30 auf 13:00 verschoben und die Verhandlung um 18:10 beendet.