Bericht vom 12. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 03.11.21
Nach zwei Wochen Prozesspause wegen der Oktoberferien wurde Lina am Morgen des 03. November 2021 gegen 08:40 Uhr wieder zum OLG Dresden gefahren.
Der 12. Prozesstag begann um 09:50 Uhr mit Beschlüssen des Senats in Bezug auf zuvor gestellte Anträge.
Dem Antrag der Verteidigerin Weyers auf beigeordnete Zeug:innenbeistände für die Soko LinX wurde keine Folge gegeben, da der Vorsitzende die Voraussetzungen für nicht erfüllt hielt.
Auch der Antrag der Verteidigung, die Zeugen der Ermittlungsgruppe (EG) zum hiesigen Verfahren Junghanß und Hartmann erst zu hören, wenn diejenigen vom Dezernat 31/5 des LKA Sachsen gehört wurden, die die Datenträger, die Junghanß und Hartmann ausgewertet haben, zunächst bearbeiteten, wurde abgelehnt. Zudem sollten vor Vernehmung der beiden Beamten die Rohdaten der beschlagnahmten Datenträger eingesehen werden. Diesem Antrag wurde ebenso nicht stattgegeben.
Zur Begründung sagte der Vorsitzende, dass eine Reihenfolge der Beweiserhebung nicht vorgeschrieben sei.
Nach diesen Ausführungen nahm Alexandra Geilhorn von der Bundesanwaltschaft (BAW) noch Stellung zu einem Antrag der Verteidigung vom 30.09.21. In Bezug auf eine DNA-Spur, welche in Zusammenhang mit dem Tatkomplex Böhm stehen soll, beantragte die Verteidigung eine:n Sachverständige:n aus dem Bereich Kriminaltechnik und spurensichernde Beamte zur Auffindesituation der Asservate zu hören. Bezüglich des kombinierten DNA-Musters sagte sie, die Spur, welche auf einer Plastiktüte gefunden wurde (eine Mischspur, die angeblich Teile einer DNA eines Beschuldigten enthalte) könnten nicht übertragen werden. Weiterhin seien die Anträge unzulässig weil sie vielmehr als eine Anregung zur Beweiserhebung zu verstehen seien.
Sie wollte weiterhin eine Stellungnahme zur Hinzuziehung der Akte aus Chemnitz bezüglich des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen verlesen, tat dies jedoch nicht, weil die Akte schon angefordert wurde.
Der Vorsitzende forderte von der Verteidigung erneut Spezifizierungen wegen der Vermutungen und Vorwürfe gegen ermittelnde Beamte und wollte wissen, ob Strafanzeige wegen der Veröffentlichungen von Akteninhalten gestellt wurde, was die Verteidigung bejahte.
Hiernach betrat der erste und einzige Zeuge an diesem Tag den Saal. Kriminalkommissar Johannes Junghanß, 32 Jahre alt, sollte zu seinen Auswertungen zweier Datenträger aussagen. Der Zeuge ist Teil der Ermittlungsgruppe, die im hiesigen Verfahren ermittelt.
Einer der Datenträger ist eine SD-Karte, welche bei einer der Hausdurchsuchungen im Juni 2020 gefunden wurde, und der andere ist ein USB-Stick, welcher sich an einem Schlüsselbund in einem im Dezember 2019 durchsuchten Auto befand.
Zunächst wurden die Fundorte auf Bildern in Augenschein genommen, da der Zeuge selbst bei den Durchsuchungen nicht anwesend war.
Die Aufgabe des Zeugen war, die bereitgestellten Daten auszuwerten, wozu er das Programm X-Ways Investigators nutzte. In diesem Programm wird die Ordnerstruktur nach Asservaten benannt und diese beinhalten auch ehemals gelöschte, wiederhergestellte Daten. Durch das Programm kann er relevante Daten kennzeichnen und einen Extraktionsbericht erstellen. Das Programm verhindert den Asservatenkontakt mit dem polizeilichen System. So soll es möglich sein, auf die Asservate zuzugreifen, also sie einzusehen, ohne sie zu beschädigen oder zu verändern. Es wird zwischen Dokumenten, Bilddateien und Videos unterschieden und es gibt verschiedene Filtermöglichkeiten für die Ansicht. Im Extraktionsbericht können alle Informationen hinzugefügt werden, wenn sie für notwendig erachtet werden, wie beispielsweise die Metadaten eines Bildes.
Auf dem ersten Datenträger, dem USB-Stick aus dem Auto, waren Bilder von Graffiti dokumentiert, zu denen KK Junghanß Recherchen anstellte. Die Bilder und Standbilder aus Videos wurden gezeigt und Informationen wie Datum und Kamera benannt. Der Kriminalkommissar recherchierte bei Instagram nach Namen, die dort gesprüht wurden, um eventuell eine Anzeige im polizeilichen System zu den Bildern zu finden. Auf einem Instagram-Account von Nakam_Crew machte er einen Screenshot von einem Polizeibericht, welcher sich der inhaltlichen Beschreibung nach auf das Graffiti bezog. Zudem fanden sich Kommentare zu einer Soliaktion für einen Genossen im Knast. Junghanß fand dann heraus, dass einer der Beschuldigten im Verfahren sich zu der Zeit im Gefängnis befand. Er suchte im polizeilichen System nach den Namen, die auf den Bildern zu sehen waren und listete Anzeigen auf, die im Zusammenhang mit diesen gestellt wurden.
Auf die Frage nach der Bedeutung des Namens Nakam antwortete der Zeuge, diese Frage wurde auch bei Instagram gestellt und vom Account-Eigentümer mit „Nazis kaputt machen“ beantwortet. Die Verteidigung fragte, ob der Zeuge noch weiter dazu recherchiert habe und eventuell auf eine historische Bedeutung des Namens gestoßen sei, was dieser verneinte.
Nun ging es viel darum, wer die Person auf dem Bild des Graffitis war und Junghanß erläuterte, wie er versuchte, diese zuzuordnen. Hierbei legte er einen großen Fokus auf Designerklamotten. Er meinte, dies sei für die Szene nicht typisch und darum ein Erkennungsmerkmal. So wurden Fotos aus einem Urlaub gezeigt, die sich auch auf dem Datenträger befunden haben sollen. Selbst bei der Badehose wurde so lange gezoomt, bis das Markenlabel erkennbar war. Zudem wurden die Bilder der erkennungsdienstlichen Behandlung des Verdächtigen gezeigt und auch hier auf die Marke des Oberteils verwiesen.
Während des ersten Teils der Aussage betraten die Nebenklageanwälte Tripp und Kohlmann den Saal.
Der Vorsitzende beschloss, die Zeugin, welche für den Nachmittag geladen war, abzuladen und nach der Mittagspause den Zeugen Junghanß weiter zu vernehmen. Vor der Pause sollten jedoch noch alle weiteren Asservate, die bei der Hausdurchsuchung gefunden worden waren, in Augenschein genommen werden. Auf den meisten Datenträgern waren entweder keine Daten oder nicht wiederherstellbare Daten. Auf einem waren Bilder aus Jugendzeiten ohne Verfahrensbezug und ein anderer Datenträger wurde durch POM Hartmann ausgewertet.
Nachdem die Informationen zu den Asservaten bekannt gegeben wurden, brachte die Verteidigung erneut an, dass ihre Referendar:innen Zugang zum Saal, zumindest jedoch zum Besprechungszimmer bekommen sollten. Der Vorsitzende reagierte sofort ablehnend darauf, obwohl die Verteidigung ausführlich darlegte, wie relevant die Besprechungen zwischen der Verhandlung für ihre Auszubildenden sind. Der Vorsitzende gab die Verantwortung ab und meinte, dass dies die Sicherheit im Gebäude gefährden würde und die Auszubildenden auch in Nachbesprechungen lernen könnten. Sjjie sollen, bis auf eine:n, im Zuschauer:innenraum Platz nehmen.
Nach der Pause ist Nebenklageanwalt Tripp nicht zurückgekommen. Die Diskussion um die Referendar:innen endete mit der Forderung des Vorsitzenden, einen Antrag hierzu schriftlich einzureichen, und er rief den Zeugen zurück in den Saal.
Weitere Dateien auf dem USB-Stick wurden in Augenschein genommen und Recherchen des Zeugen erläutert. Bei den besagten Urlaubsfotos ermittelte er, dass in den E-Mails Buchungs- und Zahlungsbestätigungen für eine Reise eingegangen seien und die Lokalitäten auf den Bildern mit dem Zielort übereinstimmen würden. In einem anderen Ordner waren weitere Bilder zu sehen, welche er glaubte zuordnen zu können, weil er die Ortschaften kenne und am Freitag vor seiner Vernehmung fuhr er erneut zu mindestens einem Ort, um Vergleichsbilder zu erstellen, die er dem Gericht vorlegte.
Die Bilder auf dem USB-Stick konnten laut Metadaten nicht der Kamera zugeordnet werden, zu der das Gericht Nachreichungen beantragt hat.
In Bezug auf die Kamera erkundigte sich der Zeuge laut seiner Aussage beim Hersteller, ob zuzuordnen sei, wann und wo sie gekauft wurde. Die Serial-Number aus den Metadaten stimmt jedoch nicht mit der tatsächlichen Seriennummer überein, sodass ohne die Kamera selbst, auf die diese Nummer eingraviert ist, nicht festzustellen ist, wann und wo sie verkauft wurde. Die Kamera wurde jedoch nie bei einer der Durchsuchungen gefunden.
Es sollten noch weitere Bilder in Augenschein genommen werden, was die Verteidigung zu unterbinden versuchte und dies beanstandete, da die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten höher wiegen als der Beweiswert dieser Bilder. Der Vorsitzende wies die Beanstandung zurück, da es nur um vertraute, nicht jedoch um intime Aufnahmen ginge, die er selbst seiner fünfjährigen Tochter ohne Bedenken zeigen würde.
Die BAW äußerte sich hierzu mit dem Vorschlag, die Bilder rumzureichen, statt sie auf dem Bildschirm zu übertragen. Der Vorsitzende schloss den Kompromiss, dass nur ein bestimmter Teil der Bilder gezeigt werden sollte und einige ausgenommen würden. Dieser Diskurs wiederholte sich bei Bildern aus einem anderen Ordner und der Vorsitzende stimmte widerwillig dem Vorschlag zu, diese nun doch rumzureichen. Nebenklageanwalt Kohlmann, welcher an diesem Verhandlungstag mehrfach von den Justizangestellten darauf hingewiesen wurde, dass er sein Telefon im Saal nicht nutzen darf, betrachtete die Bilder am längsten, hatte jedoch keine Möglichkeit, sie zu fotografieren.
Anschließend wurde der Zeuge durch die Verteidigung befragt und es stellte sich heraus, dass er zu den technischen Hintergründen nichts sagen kann und in verschiedener Hinsicht keine ausreichende Kenntnis des Programms X-Ways besaß, somit wurde mehrfach auf das Dezernat 31/5 verwiesen. Diese mangelnde Kenntnis führte beispielsweise dazu, dass er die „Seriennummer“ der besagten Kamera händisch in seinen Bericht übernommen hat und sie nicht mit dem Programm extrahierte.
Zudem konnte er sich nicht mehr daran erinnern, wie er auf den Instagram-Account der Nakam_Crew zugegriffen hat und auch nicht, ob er das selbst getan hat oder sich die Daten hat bereitstellen lassen.
Bei der weiteren Befragung zu seiner Ermittlungsgruppe und Informationen darüber, ob sich zu den Durchstechereien von Akteninhalten an Neonazimagazine ausgetauscht wurde, kam es erneut zu einem Schlagabtausch zwischen Verteidigung, BAW und Vorsitzendem. Der Zeuge wies auf seine Aussagegenehmigung hin, welche sich nur auf die Asservate beziehe, nicht aber auf interne Arbeitsweisen der Polizei, da sich die Frage auch auf Besprechungen der EG bezog. Er sagte jedoch, dass er von keinen Ermittlungen gegen seine Person wisse und Patrick Heidler von der Soko LinX, gegen den das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz läuft, nicht kenne.
Auf die Frage, ob er nach seiner letzten Vernehmung von Cedric Scholz noch weiteren Kontakt zu diesem hatte, antwortete er, dass dies nicht der Fall gewesen sei, und auch die weitere Nachfrage, ob es Kontakt zu dessen Mutter gegeben hätte, verneinte er.
Bei Fragen in Bezug auf den Modus Operandi, der den Angeklagten vorgeworfen wird, reagierte der Vorsitzende ungehalten und unterbrach erneut mehrfach die Befragung der Verteidigung. Der Zeuge war zur Zeit der Erstellung der Strafanzeige noch nicht in der EG, würde aber sagen, dass der Modus Operandi keinen klaren Rahmen hätte, sich jedoch wahrscheinlich auf politisch motivierte Gewaltdelikte, vermutlich links, beziehe.
Die Befragung wurde unterbrochen und alle noch ausstehenden Anträge forderte der Vorsitzende entweder schriftlich oder wollte sie zu einem anderen Zeitpunkt hören.
Er beendete die Sitzung um 17:40. Der nächste Verhandlungstag ist der 04. November 2021 um 09:30.