Bericht vom 28. Prozesstag – 26.01.2022

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Bericht vom 28. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 26.01.22.

Am 28. Prozesstag im Antifa-Ost-Verfahren gab es zunächst eine hitzige Debatte um den Zusammenhang der parallel stattfindenden Hausdurchsuchungen in Leipzig und dem hiesigen Verfahren. Zudem waren zwei Faschisten aus Eisenach geladen, Leon Ringl und Maximilian Andreas, von denen nur der zweite erschien.

Zu Beginn der Verhandlung verkündete der Vorsitzende Schlüter-Staats, dass Leon Ringl aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht erscheinen würde. Sein Nebenklagevertreter Tripp, konnte keine Dauer der ärztlichen Bescheinigung benennen. Er sei laut Attest auf „unbestimmte Zeit“ reiseunfähig.Zudem merkte der Vorsitzende zum 27. Prozessbericht in Bezug auf die Einschluss- und Ausschlusswahrscheinlichkeit, die zum Ende des letzten Prozesstages für etwas Aufregung sorgte an, dass die Sachverständige vom LKA Dr. Winzi am 03.02.22 ihre Aussage ergänzen wird.
Danach kam die Verteidigung auf die Hausdurchsuchungen in Leipzig zu sprechen, die seit dem frühen Morgen stattfanden. Es ist offenkundig, dass mindestens eine der Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem hier verhandelten Verfahren steht. Ermittlungen hierzu müssen der Verteidigung unverzüglich vorgelegt werden, da sonst die sogenannte Waffengleichheit im Verfahren nicht gewährleistet ist, da die Staatsanwaltschaft offenbar über mehr Informationen als die Verteidigung verfügt.

Die Verteidigung monierte, dass derartige Informationen oder Annahmen schon am frühen Morgen durch die Boulevardzeitschrift „Die Welt“ veröffentlicht wurden, was einmal mehr den Schluss nahelegt, dass die Polizei exklusive Informationen weitergibt.Der Vorsitzende schien keinerlei Kenntnis zu den stattfindenden Maßnahmen zu haben und bat die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft Alexandra Geilhorn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, dass eine Informationsungleichheit im Gericht herrsche, da sie sicher Kenntnis der Vorgänge hat.Sie meinte, die Durchsuchungen würden von einer Landesstaatsanwalt durchgeführt und sie sage nichts weiter zu den Vorgängen in Leipzig und könne sich zu den entsprechenden Beschlüssen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht äußern. Sollte es weitere Mitglieder geben, die sie als BAW der Gruppe zuordnen würden, ließen sie dies verlauten.
Der Vorsitzende schien mit dieser sehr fernliegenden Aussage zufrieden zu sein und bat darum, den Prozess fortzusetzen. Die Verteidigung bat mehrfach um Unterbrechung, die ihnen unter der Bedingung gestattet wurde, danach Informationen bezüglich der Situation in Leipzig mit dem Gericht zu teilen.

Nach 20 Minuten Unterbrechung teilte die Verteidigung mit, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aufgrund der Ermittlungen und Erkenntnisse des Generalbundesanwaltschaft aus dem hiesigen Verfahren, gegen eine Person ermittle, welche von den Durchsuchungen betroffen war. Die Verteidigung wird umgehend Akteneinsicht beantragen, um auf dem laufenden Stand zu bleiben.Schlüter-Staats meint, dies stünde einer Vernehmung des Zeugen Andreas nicht entgegen und erfragte erneut bei der BAW, ob sie etwas hierzu zu sagen hätten, was Frau Geilhorn mit Stöhnen beantwortete und meinte, sie habe nur Teile des Ursprungsverfahrens an die Staatsanwaltschaften der Länder weitergegeben, den Teil zu Eisenach an die Staatsanwaltschaft Gera und an Leipzig Teile bezüglich eines Kennzeichendiebstahls zulasten einer angeklagten Person, was bereits eingestellt sei.
Der Vorsitzende verteidigte Frau Geilhorn und sagte, sie sei vielleicht auch enttäuscht, dass sie das nicht wisse. RA Zünbül entgegnete, dies würde die Verteidigung freuen, glaube er aber nicht. Bezüglich des Zeugen Maximilian Andreas leistete sich der Vorsitzende einen kleinen Fauxpas und gab Informationen weiter, die er selbst nicht hätte haben dürfen, welche ihm der Nebenklageanwalt Hohnstädter jedoch mitteilte. Dieser Vertritt den Zeugen nicht mehr, da er ihn nicht mehr vernünftig bezahle.Um 10:20 wurde dann der 21-jährige Maximilian Andreas, Tiefbauangstellter, in den Saal gerufen.

Laut Vorsitzendem sei dieser Opfer zweier Straftaten, Eisenach I und II, und solle nun möglichst chronologisch zu beiden befragt werden. Zunächst ging es um einen Angriff auf die Kneipe und Szenetreffpunkt Eisenacher Faschisten „Bullseye“ im Oktober 2019.An diesem Abend sei der Zeuge in der Kneipe gewesen und sollte sich nun zu dem Geschehen äußern. Andreas schilderte zunächst, wo er sich befunden hätte und wie er den Angriff erlebt habe. Er konnte sich nicht sicher an Wochentag und Zeit erinnern, wahrscheinlich war es Samstag gegen Mitternacht. Zu den weiteren Personen im Lokal konnte er auch nicht viel sagen, auf Nachfrage kannte er jedoch alle bis auf einen. Neben ihm war sein Freund und Betreiber der Kneipe Leon Ringl anwesend, außerdem der Taxifahrer Klaus, Herr (Stefan) Uwe Bornhardt und Marcus Fitzner, den vierten Gast kannte er nicht.  Er hätte mit allen anderen Gästen und Ringl im hinteren Raum der Kneipe, dem Tresenraum, an einem Spielautomaten in der Ecke neben der Durchreiche gesessen und den Angriff erst wahrgenommen, als mehrere Personen durch die Tür in den Raum gedrungen seien und den ersten Gast geschlagen hätten. Ihm sei zunächst eine männliche Person aufgefallen, wobei er sich vor allem an die Marke der Jacke erinnerte, die dieser getragen hätte. Er beschrieb die Statur des Angreifers anhand seiner eigenen Größe als groß, da er selbst „ziemlich genau zwei Meter“ groß sei. Er sagte, dass der erste Angreifer mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet gewesen sei, dieses Schlagwerkzeug sei ihm bekannt und er meinte, aufgrund der Länge und des Zwecks sei diese Waffe für einen solchen Angriff gemacht.Er selbst habe sich dann einen Barhocker gegriffen und versucht damit die Personen aus der Kneipe zu drängen. Als er neben der Durchreiche stand, wäre er durch diese attackiert und an Arm und Hand verletzt worden. Taxi-Klaus habe sich hinter ihn geflüchtet, er habe nicht wahrgenommen, wie andere Gäste verletzt wurden, im Anschluss habe jedoch einer geblutet.Im vorderen Bereich der Kneipe habe er mehrere Personen gesehen, die Sicht wäre jedoch durch diese vor der Durchreiche versperrt gewesen.Alle Angreifenden seien vermummt gewesen, ob mit Schal und Kapuze oder Sturmhauben könne er nicht mehr sagen.
Auch zu Schlaggegenständen der anderen Angreifenden konnte er keine Aussagen machen, erinnerte sich jedoch an eine weibliche Person, die das Rückzugsignal gegeben hätte. Hier griff der Vorsitzende erneut vor und hielt dem Zeugen Teile seiner polizeilichen Vernehmung vom selben Abend vor. Andreas konnte sich an diese Vernehmung erst nach mehreren Hinweisen überhaupt erinnern und konnte den Widerspruch seiner Aussage nach Vorhalt des Vernehmungsprotokolls nicht erklären. Am Abend soll er vor der Polizei gesagt haben, dass er die weibliche Person anhand der Haare erkannt habe, die trotz der Vermummung zu sehen gewesen seien, von einer weiblichen Stimme habe er dort nichts gesagt. Heute könne er sich nur an die Stimme erinnern, nicht aber an das Aussehen.
Dies blieb ihm deutlich im Gedächtnis, da er sich sehr darüber wunderte, dass eine Frau bei so etwas dabei sein könnte.Durch den Vorhalt des Vorsitzenden will er sich dann auch an das Reizstoffsprühgerät in Händen der weiblichen Person erinnert haben, dieses habe die Größe eines Haarsprays gehabt. Die Person habe in Richtung des Tresenraums gesprüht, nachdem die Angreifenden die Räume verlassen hätten, ob sie zuvor schon einmal gesprüht habe, konnte der Zeuge nicht sagen.Während des Angriffs habe Leon Ringl mehrere Gläser in Richtung der Angreifenden geworfen, wie viele wisse er nicht genau, aber einige seien es gewesen.
Der Vorsitzende zeigte trotz Beschwerde der Verteidigung, die noch kein Fragerecht hatte, Bilder aus der Kneipe, um dem Zeugen weitere Fragen dazu zu stellen. Er sollte angeben, wo er selbst und die anderen Gäste gesessen hätten.Auf den Bildern waren schon diverse Spuren, die von der Spurensicherung markiert wurden, zu sehen und so konnte der Zeuge anhand der nummerierten Hütchen zeigen, wo er saß und wo er glaubt, dass die anderen sich befunden hätten. Als er erneut zum Verhalten der andere Personen im Lokal beim Angriff befragt wurde, konnte er sich nur daran erinnern, dass er und Ringl Gegenwehr geleistet hätten, die anderen hätte er nicht bemerkt. Im Laufe des Geschehens habe ein weiterer Gast auf dem Boden zu seinen Füßen gelegen, wie es dazu kam, wisse er nicht. Der Vorsitzende klärte diesen Umstand anhand des Vorhalts aus dem Vernehmungsprotokoll von Taxi-Klaus auf. Dieser habe auf einem Barhocker gesessen, welcher ihm im Laufe des Geschehens salopp gesagt unter dem Hintern weggezogen wurde und ihn somit zu Fall brachte. Das scheint wohl eben der Hocker gewesen zu sein, mit dem Andreas die Angreifenden aus dem Lokal drängen wollte.Damit war der Vorsitzende vorerst mit seiner Befragung zum Tatkomplex Eisenach I fertig und übergab Frau Geilhorn das Wort, welche wie üblich nach Schlagwerkzeugen und Verletzungen fragte. Mehr Werkzeuge als die genannten habe der Zeuge nicht gesehen, er habe Pfefferspray abbekommen, das wäre aber nicht doll gewesen und sei nach einer Stunde wieder gegangen, in ärztlicher Behandlung sei er nicht gewesen.

Die Verteidigung stellte mehrere Fragen zu den Vernehmungen des Zeugen. Dieser wurde noch am selben Abend vor Ort zu dem Geschehen befragt, sei aber im Februar 2021 erneut vom Ermittler der Soko LinX KHK Michael Baum zu beiden Tatkomplexen befragt worden. Auch in dieser Vernehmung habe er nichts zu einer weiblichen Stimme in dem Lokal gesagt, aber er habe dort erwähnt, dass er später gehört habe, dass eine Frau zuvor gefragt hätte, ob sie auf die Toilette dürfe, diese habe jedoch laut Ringl nicht die Statur der weiblichen Person gehabt, die später an dem Angriff beteiligt gewesen sein soll.
Auf die Frage, seit wann er denn Kenntnis der Namen der Beschuldigten im hiesigen Verfahren hatte und inwiefern er darüber gesprochen habe, gab der Zeuge an, dass er glaube, er habe die Namen bei seiner zweiten Vernehmung auf dem Eisenacher Polizeirevier zu Eisenach II auf irgendeinem Formular gelesen und sich dann mit Ringl darüber unterhalten. Er habe sich die Namen gemerkt und am selben Tag oder am Tag danach selbstständig nach den Personen gesucht, ohne je die Namen aufgeschrieben zu haben, die hätte er sich so gemerkt. Seine Recherche bei Google, Facebook und Instagram habe nichts ergeben. Ob Leon Ringl eigene Recherchen angestellt habe, wisse er nicht. Sie hätten sich über mögliche Täter:innen ausgetauscht und wären überein gekommen, dass sie aus der linken Szene kommen würden, aber nicht aus Eisenach. Leon Ringl und sein Lokal seien als rechte Szenelokalität bekannt und wurden vielfach so in Medien dargestellt, deswegen lag die Vermutung linker Angreifer:innen nahe. Sie vermuteten Personen aus Leipzig, Göttingen oder dem Fussballverein Carl-Zeiss-Jena hinter den Angriffen. Er habe keine Akten vom Nebenklageanwalt Hohnstädter bekommen, aber sie vielleicht mal bei ihm im Büro einsehen können, alles weitere zu den Angeklagten habe er aus der Presse. Er kenne auch das Compact-Magazin, ihm wäre ein Artikel zum Thema weitergeleitet worden, er habe jedoch keinen Kontakt zur Presse gehabt.

Zu seiner Beziehung zu Leon Ringl gab der Zeuge an, sie würden sich seit ihrer Kindheit, etwa seit 10 Jahren, aus  Bad Hersfeld (Hessen) kennen und seien befreundet gewesen. Sie hätten seit einiger Zeit nicht mehr so viel miteinander zu tun. In Bezug auf ihre Aussagen hier hätten sie vor ein paar Tagen telefoniert, hierbei ging es jedoch nur um die Anreise, welche Ringl nicht gemeinsam machen wollte, jedoch nicht um die Aussagen selbst und am Vortag hätten sie erneut gesprochen, da Ringl ihm mitteilte, dass er wegen seines Rückens nicht kommen könne.Nach der Vernehmung zum Tatkomplex Eisenach I kündigte der Vorsitzende eine Mittagspause von 12:25 Uhr bis 13:30 Uhr an und merkte an den Zeugen gerichtet an, dass Essen hier in der Gegend schwierig sei.

Um 13:40 Uhr wurde die Befragung des Zeugen Maximilian Andreas fortgesetzt. Die Verteidigung fragte nach Lichtverhältnissen und Musik im Lokal, woran der Zeuge sich nicht erinnern konnte. Er wusste auch nicht mehr, wer die Polizei gerufen habe und wie der Abend weiter verlaufen sei. Er habe unmittelbar nach dem Angriff geschaut, in welche Richtung die Angreifenden gerannt seien, habe jedoch nichts ausmachen können. Die Blutspuren im Lokal habe er erst eine Stunde später entdeckt und an die Vernehmung durch die Polizei erinnerte er sich schwach, nachdem ihm gesagt wurde, dass das erste Protokoll handschriftlich gewesen sei. Die Polizei sei recht schnell mit zwei Mannschaftswagen vor Ort gewesen und habe später noch einen Spürhund aus Suhl eingesetzt. Seine Vernehmung habe draußen stattgefunden, an die Witterungsverhältnisse könne er sich jedoch auch nicht erinnern.Bei einer weiteren Vernehmung habe er eine Skizze des Reizstoffsprühgeräts gezeichnet und angegeben, dieses kenne er vom Fußball bei der Polizei und Leon Ringl würde so eines auch bei sich tragen. Vor Gericht gab er an, dass er diese Reizstoffsprühgeräte von der Polizei bei Demonstrationen kenne und nicht wisse, ob Leon so ein Gerät habe oder eines im Bullseye stünde.
Die Skizze, die er damals gemacht habe, befindet sich nicht in den Akten, was die Verteidigung kritisch anmerkte und darum bat, erneut auf der Wache in Eisenach nachzufragen, ob diese noch vorhanden sei. Der Vorsitzende ging davon aus, diese wurde einfach vernichtet.Im Anschluss begann die Befragung durch den Vorsitzenden zum Tatkomplex Eisenach II. Maximilian Andreas war am Abend des 13.12.19 gemeinsam mit Robert Schwaab und Nils Ackermann im Bullseye, sie wollten gemeinsam nach Hause fahren und Leon Ringl auf dem Weg bei ihm zu Hause absetzen.Sie hätten an der Oppenheimstraße Ecke Herrenmühlenstrasse gehalten, welche Ringl habe überqueren müssen, um zu seiner Wohnung zu gelangen. Als sie weiterfahren wollten, hätten sie vermummte Personen auf der Straße gesehen, die auf das Auto eingeschlagen hätten, als sie an diesen vorbei fuhren. Sie seien dann noch ein paar Metter weitergefahren und Andreas habe Schwaab gebeten zu halten, um Ringl zu helfen. Er wisse nicht, ob die anderen auch ausgestiegen seien, habe sich allein in Richtung der vermummten Personen und Ringl bewegt. Auf Höhe zweier Autos, die am Straßenrand hintereinander geparkt hätten und welche er der Gruppe zuordnete, hätten die Vermummten ihn bemerkt und seien auf ihn zugegangen und er erinnert sich, dass eine Frauenstimme „zurück“ gesagt habe. Ob alle in seine Richtung kamen oder nur einige wisse er nicht, er schätzte, dass es insgesamt acht bis neun Personen gewesen seien. Er sei dann wieder in das Auto gestiegen, welches jedoch nicht angesprungen sei. Die Personen hätten auf das Auto eingeschlagen und dann wären auch die Türen aufgegangen und sie hätten auf die Insassen eingeschlagen. Er selbst wurde von zwei Personen angegriffen, wovon eine ein Pfefferspray und eine eine Metallstange gehabt hätte. Er habe sich mit den Armen geschützt und das Bein hochgezogen, sodass er an Armen, Händen und am Knie verletzt worden sei. Der Fahrer Schwaab wäre auch attackiert worden und Nils Ackermann habe er auf der Rückbank liegen sehen mit der Mütze im Gesicht, um sich vor dem Pfefferspray zu schützen. Irgendwann sei das Auto dann doch angesprungen und sie seien gefahren, zu Leon Ringl konnte er nichts mehr sagen.

Er wurde gebeten, eine Skizze zu zeichnen und dort den Ort zu kennzeichnen, an dem sie Leon Ringl abgesetzt hätten, den Ort, an dem die beiden anderen Autos standen und den Ort, an dem ihr Auto zuletzt zum Stehen kam. Die Skizze stimmte mit den Eintragungen überein, die er in der polizeilichen Vernehmung vornahm oder angab.
Zu den zwei geparkten Autos gab der Zeuge an, dass es ein Leipziger und ein Eisenacher Kennzeichen gewesen sei und welche Farbe sie gehabt hätten, ebenso könne er sich noch in etwa an die Modelle erinnern, obwohl er Autos schwer an Modellen erkennen würde.Es folgten mehrere Fragen zu dem ersten Schlag auf die Scheibe. Der Zeuge gab an, dass er sich nicht erinnere, ob der Schlag auf die Front- oder Seitenscheibe ging, meinte jedoch zu wissen, dass es ein Zimmermannshammer gewesen sei, den er gesehen habe, als dieser nach dem Schlag wieder gehoben wurde. Er beschriebe eine stumpfe und eine spitze Seite und meinte, er kenne sich wegen seiner Arbeit auf dem Bau damit aus. In der Vernehmung bei der Polizei habe er jedoch angegeben, dass eine Metallstange oder ein Schlagstock auf das Auto gehauen wurde, heute sei er sich jedoch sicher, dass es ein Hammer gewesen sei.
Der Angriff habe insgesamt 30-40 Sekunden gedauert und sie seien im Anschluss zum REWE-Parkplatz gefahren, wo Andreas sich auf den Boden gelegt habe, da er aufgrund des Pfeffersprays kaum atmen konnte. Einer der beiden anderen habe die Polizei gerufen. Zu seinen Verletzungen gab er an, dass es nur Prellungen und blaue Flecke gewesen seien und er für einige Tage krank geschrieben gewesen sei. Im Krankenhaus hätten sie wegen des Pfeffersprays sein Gesicht gewaschen, ihn jedoch nicht weiter behandelt. Die psychischen Schäden wären schlimmer gewesen, er habe sich abends immer umgeguckt und jedes Auto, das nachts vorgefahren wäre, hätte dazu geführt, dass er im Bett gestanden hätte. Er habe sich diesbezüglich jedoch nicht in Behandlung begeben.

Die Verteidigung wollte wissen, inwiefern sich der Zeuge in den Medien zur Sache informiert habe, ob ihm der Begriff „Hammerbande“ etwas sage und vor allem, warum er sich heute so genau an den Hammer erinnere. Andreas gab an, dass er nach dem zweiten Überfall davon gehört habe, nicht wisse, warum der Hammer im ersten Vernehmungsprotokoll nicht auftauche, es könne der Schock gewesen sein.In der zweiten Vernehmung durch die Soko LinX gab Andreas an, dass die Angreifenden gedroht hätten, dass sie Ringl beim nächsten mal umbringen würden, wenn dieser nicht aufhöre. Hierzu gab er an, dass er zuvor Ringl gefragt hätte, ob er es in Ordnung fände, wenn er diese Information an die Polizei weitergäbe. In der Vernehmung gab er zudem eine Vermutung, die er durch Ringl habe, in der Vernehmungspause an den Ermittler weiter, welcher diese in das Protokoll aufnahm. Hierbei stellte der Zeuge eine Verbindung zwischen dem Angriff auf ihn und Ringl in Bezug zu einem Übergriff auf Faschisten in Halle und Dessau. Er kenne diese Leute nicht, Leon habe die Kontakte und er selbst wisse auch nicht, wann diese angegriffen worden seien und wann Ringl ihm davon erzählt habe.

Nach einer weiteren Unterbrechung nahm der Vorsitzende noch einige Dinge aus den polizeilichen Vernehmungen zu Protokoll, an die sich der Zeuge auch nach Vorhalt nicht erinnern konnte und bat ihn, morgen, den 27.01.22, erneut zu erscheinen.

Die Sitzung wurde gegen 17:00 Uhr beendet. Der nächste Prozesstag ist der 27.01.22 um 09:30 Uhr am OLG Dresden.


Anmerkung: Wir möchten uns für den Indymedia-Kommentar der Antifa Rennsteig bedanken und uns für den Fehler im Bericht des 27. Prozesstags entschuldigen. Eisenach liegt nicht in Ost- sondern in Westthüringen.