Bericht vom 29. Prozesstag – 27.01.2022

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Bericht vom 29. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 27.01.22.

Am 29. Verhandlungstag vor dem OLG Dresden im Verfahren gegen vier Angeklagte wegen der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde die Vernehmung des Neonazis Maximilian Andreas fortgesetzt. Der Faschist Leon Ringl, Betreiber der Kneipe und des Nazi-Szene-Treffpunkts ‚Bulls Eye‘ in Eisenach, war als Zeuge geladen, erschien aber wie am Vortag wegen ‚Krankheit‘ nicht. Außerdem wurden diverse Beweismittel im Selbstleseverfahren eingeführt,  sowie Lichtbilder in Augenschein genommen. Diese Lichtbilder wurden von der Spurensicherung am vermeintlichen Tatort ‚Bulls Eye‘ in Eisenach, sowie bei den Hausdurchsuchungen bei zwei Beschuldigten angefertigt. Bereits am Mittag war der Prozesstag zu Ende.

Der Prozess begann um 9:40 Uhr. Gleich zu Beginn verkündete der Vorsitzende die Ablehnung des Antrags auf Beweisverwertungsverbot der Stimmidentifizierung des KK Junghanß von der Soko LinX.

Der Saal war durch solidarische Besucher:innen komplett gefüllt, Neonazis mischten sich nicht unter die Zuschauer:innen.

Der Vorsitzende kündigte außerdem an, der Zeuge KHK Wagner (BKA) solle auf nächste Woche vorgezogen werden, da der Zeuge Ringl auch an diesen Tagen nicht eingeplant werden könne.

Es folgte die Inaugenscheinnahme eines Selbstlesekonvoluts von Lichtbildern und Notizen, die bei einer Hausdurchsuchung der Wohnung einer angeklagten Person beschlagnahmt wurden.

Danach wurden Fotos des Tatortfundberichts vom 18.11.2019 der Kneipe ‚Bulls Eye‘ in Eisenach in Augenschein genommen. Es handelte sich um Fotos vom Innen- und Außenbereich der Kneipe, auf denen zum Teil Spuren von Blutanhaftungen markiert seien, sowie eine Luftaufnahme der Straße.

Als nächstes wurden Bilder von der Durchsuchung eines Beschuldigten, jedoch nicht Angeklagten,  im Tatkomplex Eisenach II in Augenschein genommen. Dieser Tatkomplex behandelt einen vermeintlichen Angriff auf Leon Ringl vor seiner Wohnung, sowie weiteren vermeintlich Geschädigten Neonazis – darunter Maximilian Andreas -, die sich währenddessen in ein Auto zurückzogen. Es handelte sich um Fotos von in der Wohnung gefundenen Gegenständen, die für die Ermittlungen interessant schienen. Darunter waren Perücken, die Wohnungstür, Datenträger, technische Geräte sowie Visitenkarten mit Kontonummer und Kontoauszüge.

Weiter wurden Fotos der Durchsuchung eines weiteren Beschuldigten im Tatkomplex Eisenach II in Augenschein genommen. Dabei schienen irritierenderweise vor allem Spraydosen, politische Sticker, technische Geräte, Speichermedien sowie CDs,  DVDs und Fahrscheine für die Ermittlungsbehörden interessant. Die Sprühdosen seien jedoch nicht beschlagnahmt worden.

Es folgte eine etwa 15 minütige Pause, in der auch die letzten solidarischen Besucher:innen den Saal betreten konnten.

Nach dieser wurde die Zeugenbefragung des Zeugen Maximilian Andreas zu den Tatkomplexen Eisenach I und II vom Vortag fortgesetzt.

Zunächst ging es um die Aussage des Zeugen, dass eine Frau beim Angriff auf die Kneipe beteiligt gewesen sei. In der Befragung durch den Vorsitzenden Schlüter-Staats ergab sich, dass der Zeuge sich außer an eine weibliche Stimme heute an keine weiteren Merkmale erinnere, die darauf hindeuten, dass eine Frau beteiligt gewesen sei. Im Konflikt dazu steht seine erste polizeiliche Zeugenvernehmung, in welcher er eine Person mit langen Haaren beschrieb, die Stimme als Identifizierungsmerkmal jedoch nicht erwähnte.

RA Klinggräff fragte den Zeugen, ob er den Hammer, den er beim zweiten Angriff auf Ringl als Zimmermannshammer erkannt haben will, aufzeichnen kann. Der Zeuge kenne sich mit solchen Hämmern aus, bejaht und zeichnete daraufhin etwas, was am ehesten einem üblichen Schlosserhammer nahe kommt.

Der Zeuge wurde weiter durch den Senat befragt, warum er vermute, die Angreifer:innen kämen aus der linken Szene. Der Zeuge sagte, es gäbe sonst mit niemandem Probleme. Eisenach hätte eine linke Szene von etwa „5 bis 10 Mann“, also „weder groß, noch klein“, die aber nicht gewaltbereit seien. Die rechte Szene in Eisenach sei allerdings auch nicht größer als die linke.

Als es um die öffentliche Wahrnehmung von Leon Ringl und dem ‚Bulls Eye‘ ging, antwortete der Zeuge, Ringl sei als Rechtsextremer, „wenn man das so bezeichnen will“, auch überregional bekannt und mehrfach in den Fokus geraten. So gäbe es einige Artikel über ihn und auch über das ‚Bulls Eye‘, in denen die Besucher:innen der Kneipe als „Nazischläger und Gewalttäter die bundesweit mit anderen Gewalttätern vernetzt sind“ beschrieben würden. Woher diese Zuschreibung komme, beantwortete der Zeuge mit einem Kampfsportprojekt, in dem er und auch Leon Ringl beteiligt gewsen seien, welches überregional auch von Rechten besucht worden sei. Erst später wurde er nach dem Namen gefragt und antwortete mit ‚Knockout 51‘. Diese Gruppe hätte aber keinen Organisator gehabt und wäre von allen gemeinsam, informell über private Verabredungen und amateurmäßig organisiert worden.

Ob dieser Name auch öffentlich gemacht wurde, beantwortet der Zeuge verneinend, dieser sei nur ein interner Name. Auf Nachfrage ob es denn T-Shirts des Projekts gäbe, antwortet der Zeuge mit „achso, ja stimmt“. Die 51 stehe für Eisenach.

Des Weiteren gäbe es Berichte, in denen das ‚Bulls Eye‘ als rechter Szenetreff bezeichnet werde, was teilweise seine Berechtigung hätte, da dort auch Menschen mit rechter Gesinnung seien. Ob sein Name in diesem Zusammenhang genannt wurde, wisse er nicht.

Als der Zeuge, nach der in seiner polizeilichen Zeugenvernehmung erwähnten ‚Atomwaffendivision‘ gefragt wurde, sagte dieser, er wisse nichts über diese Gruppe. Leon Ringl wäre mal in Verbindung zu der Gruppe gebracht worden und er denke nicht, dass Ringl, den er seit 10 Jahren kenne, in der Gruppe sei oder Kontakt zu dieser hätte. Die „rechte Terrorgruppe“, wie Andreas anmerkte, interessiere ihn nicht, weshalb er auch nicht weiter recherchiert hätte.

Ob er und Ringl in einer gemeinsamen politischen Organisation seien, verneinte der Zeuge. Wie es kam, dass er öffentlich, namentlich mit rechten Kreisen in Verbindung gebracht wurde, könne er sich nicht erklären. Er sei nur auf 3 bis 4 Demonstrationen gewesen und könne sich auch nicht mehr erinnern, ob er dabei ‚Knockout 51‘-Kleidung getragen hätte. Es sei womöglich durch sein Facebook- oder Instagram-Account bekannt, dass er mit Ringl befreundet und so in den Fokus garaten sei.

Es wurde nach Verbindungen zwischen Knockout-51 und einem anderen Nazi-Kampfsportverein in Dortmund gefragt. Nach widersprüchlicher Beantwortung gab Andreas an, es gäbe Kontakte, diese Organisierung hätte aber kein bestimmtes Ziel. Auch auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht das Ziel, „sich auf Demos zu treffen und Krawall zu machen“.

Die Verteidigung übernahm anschließend die Befragung, beginnend mit RA Werner, der weitere Fragen zu Knockout-51, den Mitgliedern und möglichen Verbindungen zu Orten in Eisenach stellte. Andreas behauptete, dass die Sportgruppe seit 2 Monaten nicht mehr existiere, dort 5 bis 10 Personen teilgenommen hätten, dass die Trainings nur draußen auf unterschiedlichen Sportplätzen stattgefunden hätten. Bei schlechtem Wetter hätte er nicht teilgenommen. Er wisse nicht, ob auch Trainings in der NPD-Zentrale ‚Flieder Volkshaus‘ stattgefunden hätten.

Es hätten sich auch ab und zu Leute von Knockout-51 im ‚Bulls Eye‘ getroffen, er selbst gehe in die Kneipe seit Ringl sie übernommen habe, also seit ca. 3 Jahren. Früher sei er fast jedes Wochenende hingegangen, mittlerweile fast gar nicht mehr, da er kein Alkohol trinke und auch kaum noch Kontakt zu Ringl hätte.

Die Gruppe Knockout-51 hätte keine Wettkämpfe veranstaltet und auch keine Sportveranstaltungen gemeinsam besucht, sie seien lediglich einmal zusammen Zelten gewesen und hätten dabei im Wald trainiert. Ob einzelne Personen der Gruppe Kampfsportveranstaltungen besucht und dabei Knockout-51-Kleidung getragen hätten, wisse er nicht mehr. Die Knockout-51-Kleidung hätten sie für sich selbst drucken lassen und ca. 5 bis 6 Leute wären im Besitz einer solchen.

Er sei vor zwei Monaten bei der Fight Night in Magdeburg gewesen. Ob er beim Nazi-Kampfsportevent ‚Kampf der Nibelungen‘ gewesen sei, wollte der Zeuge nicht beantworten, da er meinte, sich dadurch selbst belasten zu können. Als RA Werner ihn darauf hinwies, dass er die Frage beantworten muss, entgegnete Andreas sichtlich erbost: „Nein, muss ich nicht!“

Daraufhin wurde er des Saals verwiesen, um zu diskutieren, ob eine Teilnahme an dieser Veranstaltung strafbar sei und worauf die Frage ziele.

Der Vorsitzende zweifelte an der Einordnung der Besucher:innen der Veranstaltung als eindeutige Neonazis durch den Verteidiger, da dieser eine „recht breite Definition davon habe, wer als Nazi“ gelte und er wolle sich über die Art des Klientels informieren.

RA Werner erklärte dem Vorsitzenden die eindeutige Zuordnung des Events zur gewaltbereiten Neonaziszene damit, dass selbst der Verfassungsschutz dieses beobachtet und bekanntermaßen ein hoher Anteil der Personen mit verfassungsfeindlichen Symbolen an Kleidung und Körper bestückt sind.

RA Zünbül warf ein, dass dies zwar offen bekannt ist, aber dennoch die bloße Teilnahme an der Veranstaltung nicht strafbar ist und der Zeuge sich daher nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann.

Nebenklageanwalt Manuel Tripp beanstandete daraufhin die Frage mit der Begründung, dass bei der Veranstaltung verfassungsfeindliche Symbole gezeigt würden.

Nachdem der Zeuge wieder hereingerufen wurde, erklärte der Vorsitzende ihm, dass er die Frage zu beantworten habe, da er sich alleine durch die Anwesenheit nicht strafbar mache.

Der Zeuge sagte daraufhin, dass er dort gewesen sei, aber – wie er schnell hinterher schob – keine Straftaten begangen habe.

In der weiteren Befragung durch RA Werner stellte sich heraus, dass der Zeuge beim ‚Kampf der Nibelungen‘ zusammen mit Leon Ringl und Kevin Noeske gewesen sei, ob Nils Ackermann, der auch manchmal bei Knockout 51 mittrainiert hätte, auch dabei gewesen sei, wisse er nicht mehr. Er war ebenso beim ‚Tiwaz‘ und vermutlich noch bei weiteren Veranstaltung dieser Art.

Außerdem behauptete der Zeuge, die Gruppe ‚Knockout-51‘ würde nicht gemeinsam zu Demos oder Fußballspielen fahren und auch keine Graffitis malen. Es könne aber sein, dass einzelne Personen Knockout-51-Kleidung auf Demonstrationen getragen hätten. RA Werner wies den Zeugen ein weiteres mal auf seine Wahrheitspflicht hin. Die Frage, ob Menschen eine rechte Gesinnung teilen müssten, um in der Gruppe teilzunehmen, verneinte der Zeuge. Es könne jeder mitmachen, der die körperlichen Vorraussetzungen besitze.

Da die erfragten Fakten über den Zeugen hinlänglich bekannt sind, kam es während der Befragung zu einigen ironischen Lachern im Publikum.

OStAin Geilhorn forderte darum eine Intervention des Vorsitzenden, da diese Art menschlicher Emotion – wie RA Zünbül daraufhin die Reaktion der Zuschauer:innen bezeichnete – nicht hinzunehmen sei und den Prozess erheblich störe. Daran anschließend meldete sich Staatsanwalt Mödl plötzlich zu Wort, er komme jedes Mal durch das Lachen für mindestens zwei Sekunden durcheinander und könne unter diesen Umständen nicht richtig protokollieren.

In der weiteren Befragung ging es um die militante Neonazigruppe ‚Nationaler Aufbau Eisenach‘, in welcher Andreas Mitglied war. Zuerst behauptete der Zeuge nichts über die Gruppe zu wissen, dann gab er zu, ein Mitglied dieser gewesen zu sein. Er behauptete weiterhin, dass sich die Gruppe nur zum Reden über private freundschaftliche Angelegenheiten getroffen, etwa zehn Personen umfasst habe und diese ab und zu gemeinsam auf Demos gewesen seien, unter anderem einer Demo am 1. Mai, an die er sich nicht genauer erinnern könne. Über einen Zusammenhang mit rechten Graffitis in Eisenach wisse er nichts. Außer ihm sei noch Leon Ringl in der Gruppe gewesen, Nils Ackermann und Robert Schwaab nicht, log er dreist. So gäbe es nur bei ihm und Ringl Überschneidungen mit der Gruppe KO51.

Daraufhin hielt RA Werner ihm ein Zitat aus einem Forschungsbericht des IDZ Jena über Rechtsextremismus in Eisenach vor, in welchem beschrieben wird, dass die Neonazi-Kampfsportgruppe KO51 aus dem NAE hervorgegangen und für zahlreiche faschistische Graffiti sowie Angriffe auf migrantische und linke Personen in Eisenach verantwortlich ist.

Der Zeuge behauptete weiterhin, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen beiden Gruppen.

Dann befragte ihn Werner zu einem gemeinsamen Ausflug nach Tschechien mit mehreren Personen von KO51 im Sommer 2019, an den er sich erst nicht erinnere, dann lediglich auf Nachfragen zugab, dass Leon Ringl dabei gewsen sei, sie auf einem Schießstand gewesen wären und dabei mit Kleinkalibern und Gewehren, nicht aber mit Schnellfeuerwaffen, geschossen hätten. An die Bezeichnung des Ausflugs als „Tschechien-Feldzug“ wollte sich der Zeuge nicht erinnern, auch nicht ob KO51-Kleidung getragen worde sei.

Des Weiteren wurde der Zeuge zu seiner Aktivität als Hooligan des FC Rot-Weiß-Erfurt befragt. Er bestätigte auf Nachfrage, er sei mit Kevin Noeske, Steve Weinhold, Philipp Mittelstedt, Marco Klingner und Robin Brand schon zu Fußballspielen gefahren. Die offiziell als kriminelle Vereinigung verurteilte Hooligan-Gruppe ‚Jungsturm‘ kenne er, diese sei aber nur eine Fußball-Fangruppe. Es könne aber auch sein, dass sie rechte Hooligans seien. Man hätte sich aber nicht zum „Prügeln auf einem Acker“ verabredet, er wisse nichts von körperlichen Auseinandersetzungen. Leon Ringl und Nils Ackermann seien nicht beim Fußball dabei gewesen.

Die Oberstaatsanwältin a. BGH Geilhorn unterbrach die Befragung, weil sich ihr nicht erschließe, was die Fragen mit dem hiesigen Verfahren zu tun hätten. Die Gesinnung des Zeugen sei hinlänglich bekannt.

Auch der Nebenklageanwalt Tripp beanstandete die Fragen, da die Namen der Neonazis in einem Verfahren bezüglich einer Vereinigung vorkommen.

RA Mucha befragte den Zeugen zum Hintergrund seiner Verurteilung wegen Körperverletzung am Amtsgericht Suhl am 15.8.2018. Dieser behauptete, es habe sich um eine Schlägerei – bei Trunkenheit des Geschädigten – auf einer Kirmes gehandelt, er und ein weiterer Verurteilter hätten insgesamt etwa 600€ Schadensersatz zahlen müssen. Nach Andreas‘ Angaben habe es sich um „einen blauen Fleck“ gehandelt.

RA Aufurth befragte den Zeugen zu den Namen der Beschuldigten vom zweiten Angriff auf Ringl am 14.12.2018, die dieser bei seiner Vernehmung gelesen habe. Der Zeuge habe sich die Namen gemerkt und Leon Ringl mitgeteilt, sie hätten darüber geredet, ob sie die Beschuldigten kennen würden. Er hätte die Personen bei Google, Facebook und Instagram gesucht, nachdem er keine Informationen gefunden habe, hätte er nichts weiter unternommen. Er wisse nichts von einer Liebesbeziehung zwischen dem NPD-Funktionär Patrick Wieschke und der Mutter von Ringl, es handele sich lediglich um eine Freundschaft. Er habe mit Wieschke auch nicht über den Vorfall gesprochen.

Insgesamt wirkte die Vernehmung des Zeugen an vielen Stellen widersprüchlich, an manchen waren klare Unwahrheiten zu identifizieren. Sogar der sonst sehr wohlwollende Vorsitzende musste den Zeugen mehrfach ermahnen, dass eine unwahre Aussage eine Straftat darstelle.

Der Vorsitzende bat den Zeugen Maximilian Andreas noch, sich nicht mit Ringl abzusprechen, da dies die Wahrheitsfindung beeinträchtige, bevor er ihn entließ.

Zum Ende gab der Vorsitzende noch bekannt, dass der Zeuge KHK Wagner vom BKA zum 10. Februar geladen sei, er ihn aber bitten würde, schon am 2. Februar zu erscheinen.

Die Verhandlung wurde um 12:10 Uhr beendet.

Der nächste Prozesstag ist der 02.02.22 am OLG Dresden.