Am Donnerstag, dem 03. März fand der 33. Verhandlungstag im Antifa Ost Verfahren vor dem OLG Dresden statt. Neben zwei Zeug:innenvernehmungen wurde ein Video in Augenschein genommen. Der Prozesstag endete verfrüht gegen 15:15Uhr.
Gleich zu Beginn des Verhandlungstages wurde der 48 jährige Karl Heinz „Kalle“ Leipold vernommen. Dieser ist ein Freund von Leon Ringl und Maximilian Andreas und trinkt öfter mal ein paar Bier im Bull’s Eye.
Während des Angriffs auf die „Erlebnissgaststätte Bull’s Eye“ befand sich der Zeuge nach einer Runde Dart mit seinen Freunden Stefan Uwe „Borni“ Bornhardt und dem Tags zuvor vernommenen Marcus Fitzner am Tresen. Als der Zeuge sein letztes Bier austrinken wollte, öffnete sich nach Aussage Leipolds, die Tür und mehrere Personen sollen in das Ladeninnere gestürmt sein. Dabei möchte Leipold vernommen haben, wie eine Person rief „Die Antifa ist da!“, kurz darauf soll ihm Pfefferspray ins Gesicht und anschließend mit einem Teleskopfschlagstock ins Gesicht geschlagen worden sein. Beides soll von ein und dem selben Täter ausgegangen sein, wobei es sich laut Zeugen definitiv um einen Mann gehandelt haben soll.
Die Befragung des Zeugens ergab, dass dieser mindestens 5-6 Bier und die selbe Anzahl Kümmerlinge getrunken haben möchte, aus diesem Grund verzichteten die später am Ort eingetroffenen Polizeibeamt:innen wohl auf eine Zeugenvernehmung. Diese sollte am nächsten Tag stattfinden, wobei er dort über eine halbe Stunde im Warteraum der KPS Eisenach warten musste, da die Beamt:innen ihm auch um 10 Uhr am Folgetag des Überfalls für zu betrunken hielten um vernommen zu werden.
Auf dem Weg zum Revier ging der Zeuge noch einmal am Bull’s Eye vorbei, wo noch immer die Tatortarbeit der Polizei stattfand und Leon Ringl, dessen Mutter und Maximilian Andreas, sowie weitere unbekannt gebliebene Personen selbige beiwohnten.
Im Anschluss an die Vernehmung wurden die Aufnahmen einer Überwachungskamera des Schlüsseldienstes „Feuerstein“ in Augenschein genommen. Der Besitzer des Unternehmens Sebastian Feuerstein, wird sich wohl des Datenschutzverstoßes der Kamera bewusst gewesen sein, so bat er jedenfalls die Polizeibeamt:innen, denen er das Video aushändigte diese nicht zu veröffentlichen.
Auf dem Video selbst ist hauptsächlich die Front des Ladens zu sehen, sowie ein Ausschnitt der Straße inklusive des Gegenüberliegenden Gehwegs. Neben einiger passierenden Fahrzeuge und einzelnen Personen ist kurz nach Mitternacht eine größere Personengruppe zu erkennen, die auf dem Gehweg entlang läuft. Die Farbe der Kleidung, sowie die Statur, geschweige denn das Geschlecht der Personen lassen sich jedoch nur schwerlich deuten.
Nachdem auch die Formalitäten bezüglich der Videoverwertung in Gestalt zweier Vermerke von Kriminalhauptmeister Arnold, sowie Kriminalhauptkommissar Neubert geklärt wurden, wurde die zweite Zeugin in den Saal gebeten.
Bei der zweiten Zeugin handelt es sich um eine junge Frau, die mit ihrem damaligen Lebensabschnittsgefährten das Bull’s Eye besuchte. Noch vor dem Angriff verließ die Zeugin und ihr Exfreund die Lokalität um Geld für die vorher eingenommenen Getränke zu holen. Auf dem Rückweg wurden sie auf laute Geräusche, die aus dem Lokal drangen aufmerksam, kurz darauf bemerkten sie zudem vier Personen vor dem Eingang des Bull’s Eye. Laut ihrer Aussage wechselten sie vorsichtshalber die Straßenseite und konnten kurz darauf beobachten wie mehrere Personen das Bull’s Eye verließen.
An Details konnte sie sich kaum noch erinnern. Auch gab sie teilweise widersprüchliche Erinnerungen zur ihrer polizeilichen Vernehmung kurz nach dem Angriff an.
Auch ihr wurde das Video der Überwachungskamera vorgespielt, auf die Frage ob sie sich dort selbst erkennen wurde, antwortete sie, dass auf dem Video wohl niemand so richtig zu erkennen sei.
Der Prozesstag endete mit einer kurzen Erläuterung des Vorsitzenden, dass er beabsichtige während der Oster Ferien doch zu verhandeln und eventuell noch weitere Prozesstage an einem Montag hinzuzufügen. Er gäbe den Optimismus bis Ende Mai das Verfahren abgeschlossen zu haben nicht auf, was im Kontext der Mitteilung, es würde bei zusätzlichen Terminen ja auch ausreichen wenn lediglich ein Verteidiger anwesend sei, mehr als subtile Drohung wirkte, der Prozess könne sich unnötig verzögern, wenn die Verteidigung weiter akribisch ihrer Arbeit nachgehen. In Anbetracht der Frage eines Verteidigers vom Vortrag zur fortbestehenden Haft erweckte der gesamte Vortrag den Eindruck, dass das Gericht schon jetzt von der Schuld der Angeklagten überzeugt sei und eine Haftverschonung vorerst nicht in Betracht zu ziehen sei.
In schlechter Laune endete, so auch dieser Prozesstag.