Bericht vom 50. Prozesstag – Mittwoch, 11.05.2022

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Bericht vom 50. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 11.05.2022

Am 50. Prozesstag wurden zunächst zwei Zeug:innen gehört, die im Frühjahr/Sommer 2020 Telefone bei Ebay verkauft haben. Im Anschluss kam der Zeuge KHK Michael Baum, Ermittlungsführer der EG Peluca bei der Soko LinX, die zum hiesigen Verfahren ermittelte. Es kam jedoch kaum zu einem Verhör, sondern zu vielfachen Diskussionen um die Verkleidung des Zeugen und seiner Weigerung, Vornamen und Alter zu benennen.

Die erste Zeugin war eine Leipziger Rentnerin, welche zu einem Handyverkauf auf Ebay befragt werden sollte. Sie habe in dem Zeitraum begonnen, Dinge, die sie nicht wegschmeissen wollte, über Ebay zu verkaufen. Darunter befanden sich drei Telefone, von denen zwei bei Hausdurchsuchungen bei Angeklagten gefunden worden sein sollen.

Die Telefone seien schon alt und kaputt gewesen und hätten eventuell noch als Ersatzteilspender dienen können.

Die Telefone haben ihrem Mann gehört und dieser habe sie auf die Werkseinstellung zurückgesetzt. Die Polizei habe jedoch gelöschte Daten wiederherstellen können und die Zeugin im März 2021 zur Vernehmung vorgeladen. Der Vorsitzende nannte der Zeugin einige Namen aus dem Telefonbuch und wollte wissen, ob sie diese kenne. Unter ihnen war eine Person, welche in den Medien häufig mit der linken Szene in Verbindung gebracht wurde und die Zeugin gab an, dass ihre Tochter vor vielen Jahren im Studium mit der Person befreundet gewesen sei.

Sie wurde gefragt, wie die Person ausgesehen habe, die die Telefone abgeholt habe. Sie gab an, es sei ein netter junger Mann gewesen, der recht zeitnah nach dem Kauf gekommen sei, um die Telefone abzuholen. Weder Aussehen noch Stimme seien ungewöhnlich gewesen. Ihr wurden bei der Polizei Lichtbilder vorgelegt, die Zeugin konnte jedoch sehr sicher ausschließen, dass sich die Person auf den Bildern befand.

Während der Vernehmung soll es ein Telefonat mit ihrem Mann gegeben haben. Der Vorsitzende wollte Teile aus der Vernehmung verlesen und zu Protokoll nehmen. Die Verteidigung widersprach der Verwertung, da es sich nicht um Aussagen der Zeugin handelte, sondern um die ihres Mannes. Der Vorsitzende Schlüter-Staats überging die Argumentation der Verteidigung und setzte mehrfach an, um den Widerspruch der Verteidigung aufzunehmen, da er korrigiert werden musste, weil er die Verteidigung falsch zitierte.

Die Zeugin wurde 10:35 Uhr entlassen und ihr Mann als zweiter Zeuge in den Saal gerufen. Der Zeuge gab an, dass es sich bei den zwei Telefonen um von ihm genutzte gehandelt habe. Er habe sie naiv auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt, wisse nun, dass dies nicht ausreiche, um Daten dauerhaft zu löschen. Auf den Telefonen hätten sich sowohl Dienst- als auch Privatnummern befunden. Bei seiner polizeilichen Vernehmung im Februar 2021 wurden ihm Lichtbilder der Telefone vorgelegt, auf denen er diese damals wiedererkannt habe. Er konnte sich nicht daran erinnern, ob er während der Vernehmung seiner Frau noch einmal telefonisch kontaktiert und ihm dort Fragen gestellt wurden.

Auf den Telefonen hätten sich sehr viele Daten wiederherstellen lassen, unter anderem über 1000 Kontakte. Diese hohe Anzahl habe den Zeugen auch überrascht. Auch er wurde zu verschiedenen Namen aus der Kontaktliste befragt und erkannte ebenso wie seine Frau, den Freund der Tochter aus dem Studium darunter und eine Person, die er meinte, als Geschäftskontakt zuordnen zu können und gab an, dass er in seinem Beruf sehr viele Geschäftskontakte gehabt habe. Er konnte sich erinnern, dass er einige Kontakte händisch übertragen habe, wisse aber nicht, ob manche auch auf der Sim-Karte gespeichert gewesen seien.

Der Zeuge wurde um 11:55 Uhr entlassen und verließ den Saal. Zeitgleich ging der Nebenklagevertreter Kruppe und kam an diesem Tag auch nicht wieder.

Der Vorsitzende verkündete noch einige Pläne für die kommenden Prozesstage und kündigte an, dass er einigen Beweisanträgen, die seiner Einschätzung nach nicht überzeugend seien, Zeit einräumen würde, da es schneller sei, sie anzuhören, als sie abzulehnen.

Nach einer halbstündigen Pause wurde der Hauptzeuge dieser zwei Prozesstage, KHK Michael Baum von der Soko LinX, in den Saal gebeten.

Dieser betrat den Saal offensichtlich verkleidet, sodass manche der Verteidiger:innen ihn nicht wiedererkannten, obwohl sie erst kürzlich oder schon häufiger mit ihm zu tun hatten. Die Verteidigung forderte, dass KHK Baum seine Maskerade ablegen solle.

Da der Vorsitzende ihre Argumentation nicht zu hören schien, wurde eine Pause beantragt, damit die Verteidigung sich besprechen könne. Der Vorsitzende hingegen ging davon aus, dass der Zeuge sich vielleicht habe einen Bart wachsen lassen, obwohl für alle ersichtlich war, dass dieser eine falsche Brille, Nase, Bart und eine veränderte Frisur trug.

Der Vorsitzende lehnte den Antrag auf eine Unterbrechung ab und wollte zunächst die Fragen zur Person des Zeugen stellen und war der Meinung, dass Abweichungen im Erscheinungsbild des Zeugen zu einem früheren Erscheinungsbild nicht als Verkleidung anzusehen sei.

Die Verteidigung versuchte erneut darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um wenige Abweichungen handelt, sondern es nicht möglich ist, mit Sicherheit zu sagen, ob es sich um KHK Baum handelt. Ein Verteidiger hatte ihn zuletzt vor drei Wochen gesehen und ihn im Saal nicht wiedererkannt. Ein anderer Verteidiger gab an, dass das Aussehen des Zeugen eher Heinz Rudolf Kunze, als KHK Baum ähnelt.

In der anschließenden Vernehmung des Zeugen durch den Vorsitzenden, gab dieser zwar seinen Dienstgrad an, verweigerte jedoch die Aussage zu seinem Vornamen und Alter, diese würde er nur schriftlich zu Protokoll geben. Er begründete dies damit, dass sich Personen in der Verhandlung befinden würden, die dem Blog Soli-Antifa-Ost angehören würden. Diese würden explizit Beamte der Soko LinX mit persönlichen Komponenten benennen, um die Strukturen der Soko LinX bekannt zu machen und dem linken Spektrum Recherchen zu ihnen zu ermöglichen.

Der Vorsitzende begann sofort damit, dies zu Protokoll zu nehmen, wurde jedoch von der Verteidigung unterbrochen, die dies für keine ausreichende Begründung für die Verweigerung hielt.

Daraufhin erklärte der Vorsitzende, dass es eine umfangreiche Erläuterung des LKA gegeben habe, die besage, dass es in Berlin Fahndungplakat-ähnliche Veröffentlichungen gegeben habe, auf denen Polizeibeamte abgebildet gewesen seien. Er habe auch den Soli-Antifa-Ost-Blog gelesen, dies bringe ihm nun nichts mehr, aber er habe festgestellt, dass dort explizit Namen und Alter der Soko LinX und von Rechtsextremen genannt werden würden, um sie gezielt zu identifizieren.

Die Verteidigung erklärte, dass damals dieses Schreiben ausgeführt wurde, jedoch nie eine generelle Erwägung dazu geführt hat, dass Rechtsextreme ihre Angaben verweigern konnten und dass das, was in Berlin auf Plakaten steht, hier wenig interessiert.

Schlüter-Staats holte danach noch weiter aus und erzählte von einer verdeckten Ermittlerin aus Hamburg, deren Auto angezündet worden sei und es Aufrufe gäbe, sie ausfindig zu machen und anzugreifen. Dies sorgte für großen Unmut bei der Verteidigung, die fragte, welche Intention der Vorsitzende mit der Vergleichsspur nach Hamburg verfolgt und dies als Stimmungsmache benannte. Zudem hat sich diese Ermittlerin in die Hamburger Szene eingeschleimt, hatte unter falschem Vorwand Kontakt zu zahlreichen Menschen, welcher bis zum Geschlechtsverkehr reichte. Diese Kommentare des Vorsitzenden stellt eine Kriminalisierung der Öffentlichkeit dar.

Daraufhin unterbrach der Vorsitzende die Sitzung für 45 Minuten, damit die Verteidigung ihre Anträge schreiben könne.

Nach der Unterbrechung wollte die Verteidigung zunächst den Zeugen zur Person befragen. Der Vorsitzende wollte erneut darauf hinaus, dass sie die Variante, die sie schon bei einem anderen Zeugen genutzt hätten, als Kompromiss auch hier anwenden könnten. Der Zeuge könne die Daten schriftlich an die Verfahrensbeteiligten geben. In Bezug auf das veränderte Äußere des Zeugen gab er erneut an, dass er nicht glaube, dass es sich um einen falschen Bart handeln würde.

KHK Michael Baum erklärte erneut, dass mit der Nennung der Komponenten des Vornamens und Alters auf dem Blog, die Identifizierung leichter möglich wäre. Er habe Einblicke in die Recherchearbeit der linken Szene und wisse, dass anhand dieser Komponenten eine Identifizierung möglich sei. In anderen Verfahren habe er Asservate, die sich mit der Identifizierung der Soko LinX beschäftigen würden.

Er habe selbstverständliche Sorge wegen persönlicher Beeinträchtigung, es sei eine Tatsache, dass die Polizei politischer Gegner des Klientels sei und dies sei besonders in Publikationen seit dem Bestehen der Soko LinX vorangetrieben worden. Er habe die Annahme, jederzeit Ziel der Handlungen zu werden.

Dies wurde vom Vorsitzenden protokolliert und er verfügte, dass dem Zeugen als leitendem Ermittler bei der Soko LinX gestattet werde, seinen Vornamen und das Alter nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung zu nennen, sie stattdessen schriftlich zur Akte zu reichen.

Dies löste einen Rechtsstreit zwischen der Verteidigung und dem Senat aus, da die Verschleierung der Identität bei Aussagen vor Gericht vom Gesetzgeber nur verdeckten Ermittler:innen gestattet wird. Der Zeuge hat sich im Prozess gegen die Freie Kameradschaft Dresden auch nicht verkleidet und es ist keine Gefahr für Leib und Leben ersichtlich. Die polizeilichen Strukturen der Soko LinX sind nicht vom Schutzzweck der Norm gedeckt.

Die Verfügung diene dazu, eine Stimmung gegen die Angeklagten zu erzeugen und stellen eine Maßnahme zur Vorverurteilung dar. Die genannten Beispiele aus Berlin und Hamburg haben keinen Bezug zum hiesigen Verfahren und nur die Begründung des Zeugen kann niemals ausreichen. Es müssen zwar keine konkreten Erkenntnisse zu einem Angriff sein, aber subjektive Begründungen, sich als politischer Gegner der Szene zu sehen, gebieten das nicht. Demnach müsste ja kein Ermittler der Soko LinX einen Vornamen nennen.

Die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft Geilhorn unterstütze den Vorsitzenden in seinem Kompromissvorschlag der schriftlichen Abgabe seiner Daten, da nicht alle Vorgänge im Verfahren von der Öffentlichkeit verfolgt werden müssten. Zudem dürfe der Zeuge sich nur nicht verschleiern. Solange sein Gesicht zu sehen sei, könne er identifiziert und Mimik und Gestik nachvollzogen werden.

Die Verteidigung erklärte erneut, dass es nicht möglich sein, den Zeugen zu identifizieren, sie ihn nicht wiedererkennen würden, da er komplett anders aussehen würde.

Hier erwiderte der Vorsitzende in typisch sexistischer Manier, dass der Zeuge sich einen Bart wachsen lassen könne, so wie jede modische Dame ihre Frisur ändern könne, ausserdem sei keine Wiedererkennung im wörtlichen Sinne notwendig. Darauf gab er an, dass nun alle Argumente ausgetauscht worden sein und unterbrach die Sitzung für die Mittagspause.

Nach der Pause erklärte der Vorsitzende, dass der Senat seine Verfügung bestätigt habe und der Zeuge weder den Vornamen noch das Alter nennen müsse und die äußerlichen Veränderungen nicht abnehmen müsse. Dies begründete er erneut mit Übergriffen aus dem linksextremen Spektrum, den Fahndungsplakaten aus Berlin, dem Angriff auf die verdeckte Ermittlerin in Hamburg und einer allgemeinen Bereitschaft, gegen Polizisten vorzugehen. Es gäbe zwar keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Zeugen selbst, jedoch sei dem Blog Soli-Antifa-Ost zu entnehmen, dass polizeiliche Zeugen und Rechte anders als andere mit Vornamen und Alter benannt würden, um die Personen bekannt zu machen.

Zudem gäbe es keine Vorschrift, das äußere Erscheinungsbild nicht zu verändern, da der Zweck der Identitätsfeststellung hierdurch nicht beeinträchtigt werden würde.

Ausserdem habe er gehört, dass in den Kreisen der Verteidigung der Vorname des KHK Baum bereits bekannt sei.

Die Verteidigung kritisierte die Verfügung und die Begründung geschlossen, was dazu führte, dass der Vorsitzende die Sitzung erneut für 15 Minuten unterbrach.

Nach einem weiteren Disput um die Namensnennung und das Fehlen konkreter Gründe, änderte der Vorsitzende kurzerhand seine Verfügung und gestattete nun dem Zeugen, dass er Name und Alter nicht einmal mehr schriftlich abzugeben habe.

Er zitierte einen Politiker und gab an, man müsse „klare Kante“ zeigen.

Diese Änderung der Verfügung und der Ausdruck der „klaren Kante“ sorgten für Unmut bei den Zuschauenden und der Verteidigung, die einen Gerichtsbeschluss forderte und die Sitzung erneut unterbrochen wurde. Die Verfügung wurde durch den Senat bestätigt.

Im Folgenden wurde KHK Baum wieder in den Saal gebeten, wo er sodann von einem Verteidiger zur Person vernommen wurde. Die Frage, wann der Zeuge den fragenden zuletzt gesehen habe, wurde vom Gericht als nicht zur Sache gehörig abgelehnt. Auch dieser Streit über die Frage führte zu einer weiteren Unterbrechung an deren Ende der Vorsitzende statt eines Gerichtsbeschlusses sein Einsehen, dass die Frage sehr wohl die Identität des Zeugen bestätigen oder den Verdacht, es könne sich eventuell nicht um den Ermittlungsführer Michael Baum handeln, der er eigentlich sein sollte, bestätigen. Der Zeuge gab an, den Verteidiger zuletzt im April getroffen zu haben. Die anschließende Frage, ob er dort bereits diese Brille und ein derartiges Aussehen präsentierte, beantwortete Baum mit „Ja“ noch bevor Staatsanwältin Geilhorn in die Befragung grätschen konnte. Nach ihrer Interpretation würde die Verteidigung ein weiteres mal auf die Verkleidung des Zeugen abzielen und nunmehr keine weiteren Fragen zur Identifizierung stellen.

Somit wurde die Befragung abgebrochen und KHK Baum sollte nun kurz erläutern, welche Ermittlungen er zu den, bei zwei Angeklagten beschlagnahmten, Telefonen angestellt habe.

Der Zeuge erklärte, zwei der drei Telefonate seien im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen der Wohnungen zweier Beschuldigter aufgefunden worden. Bei der Auswertung der Telefone ergab sich, dass diese mit unterschiedlichen Simkarten genutzt wurden, die jeweils an drei unterschiedlichen Ereignissen nur untereinander genutzt wurden. Dies stellte Baum als einen sogenannten Kommunikationskreis dar, welcher konspiratives Verhalten erkläre, das so auch von der organisierten Kriminalität angewandt werde.

Die Telefone wurden jeweils an drei unterschiedlichen Daten verwendet, die sich laut den Ermittlungen des Baum Ereignissen zurechnen ließen, die zum Teil mit dem Verfahren in Zusammenhang stünden. So sollen die „Arbeitshandys“, wie sie der Zeuge nannte, während der Demonstration zum Verbot der Plattform linksunten.indymedia.org am 25.01.20 in Leipzig, am 04.06, zur angeblichen Ausspähung des Nazis Brian Engelmann und in der Nacht des 13.12.19, in der die Tat zu Eisenach geschehen sein soll, genutzt worden sein.

Im Anschluss der kurzen Einführung zu den Ermittlungen des Zeugen wurde die weitere Präsentation seiner vermeintlichen Ermittlungsergebnisse auf den nächsten Verhandlungstag verschoben.

Nach dem der Zeuge den Saal verließ, stellte die Verteidigung einen Antrag, verschiedene Fotos und Kontoauszüge, welche sich bereits in der Akte befinden und somit auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein müssten, in Augenschein zu nehmen, um zu beweisen, dass Lina am Tag, für den der Angriff auf Brian Engelmann vorbereitet worden sein soll, zur „heißen Phase“ in Connewitz, mehrere Kilometer entfernt vom angeblichen Tatort, entspannt in einem Restaurant einen veganen Snack verspeiste. Diese Fakten widersprechen eindeutig der Anklage, die davon schreibt, dass sich die Angeklagten in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Engelmann befunden haben sollen, um diesen auf dem Rückweg seiner Prüfungen abzufangen und anzugreifen.

Im Anschluss des Antrages und einer Spitze der Verteidigung in Richtung der Bundesanwaltschaft, da diese selbst nach dem Debakel um das Vertuschen eines Alibis eines anderes Angeklagten sich nicht um Alternativhypothesen schert, wurde die Sitzung bis zum nächsten Tag unterbrochen.

Der nächste Prozesstag ist der 12.Mai 2022 um 09:30 Uhr am OLG Dresden.