Bericht vom 63. Prozesstag – Freitag 05.08.2022

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Bericht vom 63. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 05.08.2022

Der Senat setzte im Laufe des Prozesstages die Befragung des Johannes Domhöver (im Weiteren abgekürzt mit J.D.) fort, wobei vorrangig dessen Bezüge zu Leipzig und den weiteren Beschuldigten im Fokus standen. Hierbei ging es zumeist um Kommunikation, Sport und Graffiti.

Zum Ende des Prozesstages hin durfte auch die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft, Alexandra Geilhorn, sowie der Neonazi-Nebenklagevertreter Arndt Hohnstädter Fragen stellen. Letzterer nutzte diese Gelegenheit, um die Shoa zu relativieren. Anstatt dies zu unterbinden – oder wenigstens protokollarisch festzuhalten –, verstieg sich der Senat in die Ausrede, nichts gehört zu haben, die Bundesanwaltschaft schwieg wenig überraschend gänzlich, Zuschauende reagierten lautstark und wütend.

Den Prozesstag begleitende Kundgebung

Vierter Tag der Aussage des J.D., vierte Kundgebung unter dem Motto „Unsere Solidarität gegen politischen Verrat“ solidarischer Personen vorm OLG Dresden. Überschrieben war diese Kundgebung mit: „Es gibt kein ruhiges Hinterland – Antifaschismus und dessen Kriminalisierung„. Neben der Wichtigkeit wie Notwendigkeit antifaschistischer Organisierung in (ost-)deutschen Kleinstädten und Dörfern wurde zugleich auf rechte Strukturen innerhalb der Polizei sowie (rechts-motivierte) Polizeigewalt eingegangen.

Wohnsituationen in Leipzig

Der 63. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren begann um 09:40 Uhr mit der Ankündigung des Vorsitzenden Schlüter-Staats, noch weitere Fragen an J.D. zu haben, bevor dann die Nachfragen der anderen Prozessbeteiligten gestellt werden können. Danach marschierten J.D. und seine triste Gefolgschaft in den Saal ein und platzierten sich – wie gehabt – an ihren festen Positionen: Die Gefolgschaft im Saal mit der Aufgabe, die Angeklagten, die Zuschauer:innen sowie Türen im Blick zu haben; J.D. auf dem Zeug:innen-Stuhl, um weiterhin seine Erzählungen auszuschmücken; sein Anwalt, Michael Stephan, neben sich, damit dabei nichts schief geht.

Der Vorsitzende äußerte zu Beginn, dass sie am heutigen Tag mit der Befragung von J.D. nicht fertig werden würden, weshalb diese im September dann fortgesetzt werden solle. Zudem wolle er schon etwaige Termine für Oktober festlegen, um die Befragungen gegebenenfalls fortführen zu können.

Schlüter-Staats gab an, dass noch weitere ergänzende Fragen zum Thema Graffiti gestellt werden würden. Die ersten Fragen des Tages gingen jedoch wieder ganz zurück nach Weißenfels. Offensichtlich hatte der Vorsitzende etwas falsch verstanden und dachte, sie seien damals in der alten Wohngemeinschaft (WG) von einer der angeklagten Personen im Leipziger Osten losgefahren. Der Kronzeuge meinte, er habe das so nicht gesagt. Er habe damals in der WG übernachtet, als er einen Beschuldigten im Gefängnis besucht habe, das sei 2017 gewesen. Vor der „Ausfahrt“ nach Weißenfels seien sie in einer anderen Wohnung gewesen. Dort hätte er zusammen mit einer beschuldigten und einer angeklagten Person gekocht und gegessen. Keine der beteiligten Personen habe aber in dieser Wohnung gewohnt.

Ein beisitzender Richter wollte dann wissen, ob er die Adresse der WG, in der er bei einer der angeklagten Personen übernachtet hätte, um einen Beschuldigten im Gefängnis zu besuchen, angeben könne. Er konnte nur sagen, dass es aus Richtung Eisenbahnstraße über eine Fußgängerbrücke gegangen sei, unter der die Schienen gewesen wären.

Auf einem dann vorgelegten Google-Maps-Auszug wies er die Gerichtsprotokollantin, welche die Karte auf den Projektor auflegte, zum entsprechenden Häuserblock. Er könne sich so gut erinnern, da er mit einem Beschuldigten auf eine Schallschutzwand hinter der Brücke getaggt habe.

Auf die Frage, wo die angeklagte Person sonst gewohnt habe, benannte J.D. eine Straße in Connewitz, mehr Wohnungen von der Person seien ihm nicht bekannt. In der ersten WG habe er keine weiteren Bewohnenden getroffen und kenne sie auch nicht. Er habe dort in einem freien Zimmer geschlafen.

Daraufhin nannte der Beisitzer einen Namen und fragte, ob J.D. diese Person kennen würde, was J.D. verneinte.

Bekanntschaften – Autoverleih – Lichtbilder

Der Beisitzer wollte wissen, wer damals in Weißenfels dabei gewesen sei und J.D. nannte neben zwei Angeklagten und einer beschuldigten noch eine weitere angeblich beteiligte Person.

Dann kam der Vorsitzende auf das Auto eines Angeklagten zu sprechen und wollte wissen, zu welchen Gelegenheiten J.D. dies genutzt hätte. Dieser meinte, er habe es immer wieder zu privaten Zwecken geliehen. Das sei ganz klassisch abgelaufen, er habe einfach gefragt, ob er sich das Auto ausleihen könne. Als der Angeklagte im Urlaub gewesen sei, habe er es für längere Zeit übernommen und ihn dann vom Flughafen abgeholt.

Dann ging es erneut um Personen aus Leipzig. J.D. wurde diesbezüglich ein Spitzname genannt und er wurde gefragt, ob er eine Person kennen würde, die diesen Namen trage. Er kenne den Namen vom Hören, könne sein, dass er diese Person mal gesehen habe. Das reichte dem Vorsitzenden nicht, also legte er Lichtbilder auf und wollte, dass J.D. die abgebildeten Personen identifiziere. Von den vier Abgebildeten erkannte er drei Personen wieder.

Danach wurden ihm Lichtbilder von acht weiblich-gelesenen Personen gezeigt und er sollte sagen, ob er eine davon kenne. Er gab an, eine Person auf einem der Bilder wieder erkannt zu haben.

Kraft- und Kampfsport

Hiernach wollte der Vorsitzende mehr zu dem Verhältnis zwischen J.D. und einem Angeklagten wissen. J.D. habe ihn erst später besser kennen gelernt, sie hätten regelmäßig Sport zusammen gemacht und immer wieder Ausflüge, zudem hätten sie gemeinsame Freunde und Bekannte gehabt. Sie seien angeblich sogar mal auf einer Party in einem Waldstück gewesen.

Im Regelfall habe er Krafttraining gemacht, aber auch Kampfsport. Schlüter-Staats hatte nun mehr Interesse an Thaiboxen und Kampfsport und bezog sich auf eine Audioaufnahme, die im Saal gehört wurde. Da fiel J.D. ein, dass der Angeklagte Thaiboxen trainiert habe, aber nicht regelmäßig, es sei ein Mischverhältnis zwischen Kraft- und Kampfsport gewesen.

Danach wurde J.D. erneut ausschweifend und kam auf die Szenariotrainings zurück, bei welchen Kampfsport nicht so relevant gewesen sei, es sei eher philosophisch gewesen, nicht relevant, ob jemand Kampfsportler war oder nicht. Ein Grundverständnis wurde mit trainiert, so wie Schlagtechniken oder klassische MMA-Techniken. Es mache aber einen Unterschied bei den Angriffen, wenn man MMA beherrsche. Die Grundtechniken hätten alle gekannt, Schlagtechniken und so, aber es gehe auch um den Überraschungsmoment und die Teamfähigkeit.

Laut Schlüter-Staats habe J.D. mal angegeben, er sei angesprochen worden, als es einen Fall gab, bei dem er seine Bodentechniken hätte einsetzen können, dies bejahte dieser und führte aus, dass er in Nürnberg MMA trainiert hätte und sich mit einer beschuldigten Person über Bodentechniken und den Wechsel zum Straßenkampf unterhalten hätte. Der Vorsitzende wollte dann wissen, ob es einen Unterschied gemacht hätte, wenn man beispielsweise Leon Ringl angreife, der schon über Kampfsport- oder sogar Wettkampferfahrungen verfügt habe. J.D. meinte, dass dazu ja das Training dagewesen sei, er selbst sei ja nicht überdurchschnittlich trainiert. Das kommentierte Schlüter-Staats mit einem „Sah schon gut aus“ und bezog sich damit wohl auf das Video eines Wettkampfes in einem Leipziger Gym, welches als Lichtbildmappe bereits eingeführt wurde.

Der Beisitzer fragte, ob in Leipzig auch militante Politik als Gesprächsthema eine Rolle gespielt habe, was J.D. verneinte, es sei ein freundschaftlicher Besuch zum Anlass des Wettkampfs gewesen. Sie hätten zuvor gegessen, seien im Park gewesen; ein gemütlicher Tag, wie er sagte. Da seien nicht nur Personen dabei gewesen, die in dem Leipziger Hausprojekt trainiert hätten, das sei eben etwas ausgeufert. Warum ein konkreter Angeklagter nicht dabei gewesen sei, wollte der Beisitzer wissen: J.D. meinte, er sei vielleicht nicht gefragt worden, er könne sich nicht erinnern.

– Bei dem Tag des Wettkampfs handelt es sich um das Wochenende, an dem die Ausspähungen von Brian Engelmann stattgefunden haben sollen –

Reisepläne und Jabbernamen

Ein Beschuldigter sei bei dem Wettkampf aus dem Ausland zugeschaltet worden, sonst hätten sie miteinander geschrieben oder über Signal telefoniert. Er habe also regelmäßig Kontakt gehabt. Sie hätten auch einen Urlaub geplant. So hätten sie wohl vorgehabt, sich wieder zu treffen, aber das sei wegen des Observationsrisikos nicht möglich gewesen, da der Beschuldigte mit einem Haftbefehl gerechnet habe. Er habe mit einem anderen Beschuldigten gesprochen, um ihn zu besuchen. Der Vorsitzende fragte, ob der Plan gewesen sei, über ein anderes Land in das vermeintliche Aufenthaltsland des Beschuldigten zu reisen, aber das wusste J.D. nicht. Er gab an, dass er die Pläne des Beschuldigten nicht gekannt habe. Laut Schlüter-Staats habe es eine Nachricht zu einem Urlaub in Italien gegeben. Das sei eine Instagram-Nachricht gewesen. Sie hätten generell über Urlaub gesprochen, aber das sei Wunschdenken gewesen. 

Auf die Frage nach J.D.’s Instagram-Account, gab J.D. an, dies sei kein polnischer Name, sondern eine Figur aus „Noahs Insel“, deren Ausruf „Oiski Poiski“ gewesen sei. 

Nun ging es um die polizeiliche Vernehmung und die Jabbernamen und Telefonnummern, die er dort benannt habe und ob er diese im Kopf gehabt habe. Die Jabbernamen habe er aus der Erinnerung angegeben, die Telefonnummern seien aus dem Telefonbuch seines Handys, die seien raus geschrieben worden. Dabei handelte es sich um das Handy, das er in Warschau hatte. Er habe sein beschlagnahmtes Telefon nicht zurück erhalten.

Der Beisitzer nannte einen Jabbernamen und fragte, wer diesen getragen habe. J.D. nannte dann einen Beschuldigten, meinte jedoch, dass die Jabbermamen immer wieder gewechselt hätten. Er kenne keine Story zu dem Namen, aber diese seien schon immer an das Leben geknüpft gewesen. Zu dem Jabbernamen falle ihm nur eine Figur aus einem Videospiel ein, aber er habe das nicht hinterfragt. Dann fragte der Beisitzer nach anderen Spitznamen aus diesem Spiel und J.D. meinte, eine angeklagte Person habe das Pendant dazu gehabt. Der Beisitzer half nach und nannte einen Namen, der in der Akte gestanden habe. Laut J.D. sei das wohl keine Figur aus dem Videospiel, den Namen hätte jedoch die angeklagte Person genutzt.

Befragung zu einem Beschuldigten

Hiernach ging es um eine Wohnung in einer Straße in Connewitz und der Vorsitzende wollte wissen, ob J.D. etwas dazu sagen könne, wer dort gewohnt habe. Dieser meinte, er wisse etwas darüber aus den Erzählungen eines Beschuldigten. Dort habe vorher eine Person gewohnt, die auch in einem §129-Verfahren in Leipzig beschuldigt gewesen sei, dann sei der genannte Beschuldigte dort eingezogen, den er dort mehrmals besucht habe. Dann sei ein Angeklagter dort eingezogen. Bei ihm hätte J.D. auch mal übernachtet. Das sei bei einem seiner letzten Besuche gewesen, da sei der Angeklagte nicht da gewesen und hätte ihm die Wohnung überlassen. Sonst hätte er auch mal bei einem anderen Beschuldigten geschlafen. Wann der Angeklagte dort eingezogen sei, könne er nicht sagen. Der Vorsitzende fragte, ob der Beschuldigte noch da gewohnt habe, als er Anfang 2020 ins Ausland gegangen sei oder ob dieser zu der Zeit bei einer der angeklagten Personen gewohnt habe. Das konnte J.D. nicht sagen, er meinte lediglich, der Beschuldigte habe längere Zeit in der Wohnung in Connewitz gewohnt.

Auf Nachfrage, ob er den Zeitraum anhand der Haftzeit des Beschuldigten festmachen könne, sagte J.D. nur wieder, dass er dort länger gewohnt habe, er sei zwischendurch auch in den USA gewesen, da sei ein Buch von einer Graffiti-Crew herausgekommen, zu dem Erscheinungsdatum hätte er noch da gewohnt. 

Warum er ausgezogen sei, wusste J.D. nicht, aber er meinte zu wissen, dass der Beschuldigte nie dort gemeldet gewesen sei. Schlüter-Staats fragte, ob es in der Wohnung in Connewitz Abhörrisiken gegeben habe, was J.D. bejahte und meinte, dass dies an dem Vormieter und dessen 129er gelegen habe. Deswegen sei der Beschuldigte unsicher gewesen, ob die Wohnung „sauber“ sei. Etwas aus dem Kontext gerissen meinte J.D. noch, Leute seien da eh sehr offen gewesen und hätten mit Klarnamen gesprochen, er könne sich da auch an eine Jabber-Unterhaltung erinnern, wo der Beschuldigte ihm geschrieben hätte, er solle mal eine mit Klarnamen geschriebene Person fragen. Auf Nachfrage gab J.D. an, dass sie in der Wohnung gezielt mit einem Gerät nach Wanzen gesucht hätten; das würde piepen, wenn da etwas wäre, er habe das Gerät schon von Leuten aus einer anderen Stadt gekannt. Auf die Frage nach weiteren Sicherungsmaßnahmen in der Wohnung benannte J.D. einen Balken an der Tür. Sie hätten darüber gesprochen und der Beschuldigte hätte gesagt, dass das nicht stabil sei, da hätte noch ein zweiter ran gemusst. Bei seinem ersten Besuch bei dem Beschuldigten sei der Balken schon dran gewesen und ihm sei gesagt worden, dass es nach dem Kosten-Nutzen-Faktor nicht die schlechteste Investition gewesen sei, aber es sei auch möglich, dass der Balken schon vorher da war. Bei der Vernehmung durch die Soko LinX habe er angegeben, dass er sich sicher sei, dass der Beschuldigte den angebracht habe und J.D. mutmaßte, dass er das wegen des Gesprächs gedacht habe. Der Grund für das Anbringen sei gewesen, den Zugriff durch Polizeibehörden zu erschweren oder zu verlangsamen, um Rechte sei es wohl nicht gegangen. Schließlich schloss der Vorsitzende zufrieden, dass er den Punkt habe klären wollen, er wollte ja wissen, ob der hier Angeklagte den Balken angebracht habe.

Im Anschluss gab es eine kurze Diskussion darüber, ob sie die Mittagspause entfallen lassen könnten, damit die inhaftierte Angeklagte noch zum Ausgang in die JVA zurück käme. Sie konnte die letzten drei Verhandlungstage nicht raus und musste wegen der Sicherheitsvorkehrung für J.D. die gesamte Zeit im Keller verbringen. 

Nach einer 15-minütigen Pause einigten sich alle Beteiligten darauf, die Mittagspause entfallen lassen.

NAKAM

Der Vorsitzende setzte die Befragung fort und begann mit Instagram-Accounts. Er nannte einen Profilnamen und wollte wissen, wer diesen getragen habe und J.D. meinte, dass sei ein Beschuldigter gewesen. Dieser Account sei seinem eigenen mit Graffiti-Bezügen ähnlich gewesen. Schlüter-Staats schloss daraus, dass es um einen Freundeskreis gegangen sei und nicht um strafbare Bezüge, woraufhin die Verteidigung einwarf, dass mitunter Graffiti auch als Sachbeschädigung gewertet wird. Daraufhin erklärte der Vorsitzende, dass vorm OLG in einem Graffiti gestanden habe, „Domhöver verrecke“, was seiner Meinung nach eine komische Wortwahl sei und historische Bezüge hervorrufe. Auf Nachfrage der Verteidigung gab er dann an, dass es nicht am Gebäude, sondern in der Nähe gesprüht worden sei. J.D. verfolgte diese Diskussion etwas irritiert und versuchte dazwischen zu erklären, dass es sich bei dem Instagram-Account um einen Lifestyle-Account gehandelt habe, er habe da auch gesprühte Züge hochgeladen. Schlüter-Staats meinte, der Senat habe Bilder gesehen, bei denen es ums Kochen gegangen sei. Dann fragte er, ob Graffiti ein wichtiges Thema gewesen sei und J.D. meinte, es sei ein wichtiges Hobby gewesen. Als ihm gesagt wurde, dass auf seinem Handy 721 Bilder gefunden worden seien, war J.D. überrascht.

Auf die Frage nach politischen Bezügen im Graffiti gab J.D. an, dass es per se keinen politischen Bezug gehabt habe, sondern ein Hobby gewesen sei, es habe aber Inhalte gegeben, die damit zusammen hängen würden. Es habe Querverbindungen gegeben, er habe mit dem Beschuldigten sowie zwei anderen namentlich genannten Personen eine Graffiti-Crew gegründet, die sich „NAKAM“ nannte, was Rache auf Hebräisch bedeute. Die Politik sei da das verbindende Element gewesen und sie hätten versucht, Politik mit ins Graffitigeschehen reinzubringen. Neben NAKAM hätten sie politische Slogans gesprüht, aber ihm sei es mehr ums Sprühen gegangen, als um die politische Message, das sei ein Nebeneffekt gewesen. Graffiti habe kein sozialkritisches Element, es sei übertrieben, das aufzubauschen. Der Vorsitzende fragte nach dem Instagram-Account „Nakamcrew“ und wollte wissen, wer dabei gewesen sei. J.D. wiederholte, dass dies der Beschuldigte, zwei weitere Personen und er selbst gewesen seien. Sie hätten in unterschiedlichen Konstellationen, zusammen aber auch einzeln, gesprüht und seien alle freundschaftlich verbunden gewesen. Mit einem der Crew-Mitglieder sei er mal im Urlaub gewesen und sie hätten NAKAM-Bilder gesprüht. Mit dem Beschuldigten habe er in Leipzig gesprüht und mit einem anderen Crew-Mitglied in Berlin viel getaggt. 

Der Vorsitzende wollte wissen, was NAKAM für ihn bedeute und J.D. meinte, der historische Bezug sei passend zu den Denkweisen gewesen und aus NKM habe man viel machen können, wie das Wortspiel „Nazis Kaputt Machen“. Der Vorsitzende war überrascht, da er den historischen Bezug nicht kannte und dachte, es stünde nur für „Nazis Kaputt Machen“. Nach den individuellen Taggs gefragt, nannte J.D. den angeblichen Writer-Namen des Beschuldigten. Der Vorsitzende outete den Zeugen wiederum als „TAR7“. Dann wollte der Vorsitzende wissen, ob nur die Träger ihre eigenen Namen verwenden dürften, was die Verteidigung erneut dazu brachte, einzuhaken. Würde er sagen, jeder Name würde nur von dem Träger gesprüht werden, würde der Zeuge damit diverse Sachbeschädigungen zugeben. Damit beendete der Vorsitzende über diesen Fehler lachend die Befragung zu NAKAM. 

Zurück zum Training im Leipziger Hausprojekt und Beteiligten

Der Vorsitzende wollte erneut wissen, wer an den Trainings teilgenommen habe und zählte selbst einige Namen vom Vortag auf und J.D. musste erläutern, dass es drei Personen gäbe, die sich einen Spitznamen teilen würden. Er ordnete die drei Personen den angeblichen Orten bzw. Bezügen zu, aus welchen er sie kenne. Bei einem habe er sich beim letzten Training in dem Leipziger Hausprojekt noch entschuldigt, weil er seinetwegen in den Akten gelandet sei, da auf J.D.’s Telefon das Video vom Kampf gewesen sei und man ihn auf diesem im Hintergrund sehen würde. Das sei J.D. damals unangenehm gewesen. 

Dann ging es erneut um die Regelmäßigkeit der Trainings in dem Leipziger Hausprojekt nach den Hausdurchsuchungen und bis zu seinem letzten Mal im Sommer 2021. J.D. konnte nicht sagen, wie oft die stattgefunden hätten und wie oft er dabei gewesen sei, er meinte, er sei wenig da gewesen, zwei bis drei Mal. Der Inhalt sei derselbe gewesen, aber andere Leute, ein paar alte, aber auch zwei jüngere Personen seien da gewesen, die habe er dort zum ersten mal gesehen.

Der Vorsitzende fragte nach einem Angeklagten, zu dem J.D. sagte, er habe ihn auch bei Trainings getroffen.

Im Folgenden versuchte sich J.D. an einer Zuordnung von Personen, die Teil des Trainings gewesen sein sollen, wann diese erstmals beim Training erschienen seien, wann sie gegebenenfalls wieder aufgehört hätten. Um die Teilnahme eines Angeklagten gab es einen kurzen Disput zwischen der Verteidigung und dem Vorsitzenden, der einen falschen Vorhalt machte. Den Angeklagten habe er nie beim Szenariotraining gesehen, aber schonmal in den Räumlichkeiten.

Schlüter-Staats wollte wissen, ob eine konkrete Person aus Berlin auch dabei gewesen sei, was J.D. bejahte. Bei der Frage, ob dieser Trainer gewesen sei, gab er an, dass es eine Mixform gewesen sei und er nicht wisse, ob er angeleitet habe. Er habe aber von einem Beschuldigten und der konkreten Person selbst gehört, dass dieser dagewesen sei.

Es habe eine Signal-Gruppe mit einer angeklagten Person, zwei Beschuldigten sowie dieser Person gegeben, in der sie das nächste Großtraining geplant hätten. Das habe es dann auch im ländlichen Gebiet gegeben, aber die eigene Teilnahme hätten sie wegen der Hausdurchsuchungen verworfen.

Nun ging es darum, wie die Anleitung beim Training ausgesehen habe. Laut J.D. sei das ein klassisches Aufwärmen gewesen und habe dann gewechselt, mal habe der eine, mal der andere Beschuldigte angeleitet. Wie er an dieses Training gekommen sei, beantwortete er mit einer Kennlernphase, wo sich das dann aufgrund der Sportbegeisterung ergeben hätte. Es sei kein offenes Training gewesen, er sei gefragt worden, ob er Lust hätte, dazu zu kommen. Die Tage hätten geschwankt, einige Zeit sei es im Rhythmus gewesen, dann wieder nicht; andere Gruppen hätten den Raum auch genutzt. Manchmal sei er gefragt worden, ob er kommen wolle, manchmal habe er nachgefragt, wann das nächste Training stattfinden würde. Das sei immer ein schöner Anlass gewesen, sich zu treffen. Die Kommunikation zu den Trainings sei über Jabber gelaufen. Ob er von allen Trainings gewusst habe, konnte er nicht sagen, es sei möglich, dass auch welche stattgefunden hätten, zu denen er nicht eingeladen worden sei. Zur Häufigkeit der Trainings machte J.D. unterschiedliche Angaben, mal sagte er wöchentlich, mal alle zwei Wochen und nach den Durchsuchungen weniger, da ein Beschuldigter weg gewesen und eine angeklagte Person in Untersuchungshaft gesessen habe.

Es habe laut J.D. mehrere Szenarien gegeben, die dort trainiert worden seien. Diese angeblichen Szenarien stellte er im Folgenden kurz dar.

Im Weiteren wollte der Vorsitzende wissen, ob im Training erwähnt wurde, ob es Angriffe auf Einzelpersonen gegeben habe, an welchen er nicht beteiligt gewesen sei. Daraufhin meinte J.D., es habe mal eine Anekdote gegeben, in der eine Person einen Schlüsselbund mit Kette zur Verteidigung genutzt habe und das habe viel Zeit gekostet, weil man auf Distanz habe bleiben müssen.

Der Vorsitzende fragte erneut, ob ihm Angriffe auf Einzelpersonen bekannt seien, was dieser mit dem Beispiel des viel diskutierten Angriffs auf die Prokuristin beantwortete. Dies passe laut Schlüter-Staats nicht ins Szenario, was die Presse im Saal sehr schade fand. Dann ging J.D. auf eine vermeintliche Liste über Neonazis, die Connewitz angegriffen haben, ein. Er meinte, da seien immer wieder Namen gefallen, konkrete Taten seien jedoch nicht in seiner Gegenwart besprochen worden. Er habe von einem Beschuldigten Berichte und Bekennerschreiben von vollendeten Taten zugeschickt bekommen. Ein Schreiben habe er ihm im Zug nach Berlin geschickt, das sei ein Bekennerschreiben mit einem sehr detaillierten Ablauf zu einem Angriff auf einen Nazi gewesen.

Der Vorsitzende wollte erneut wissen, wer das geplant habe, was von der Nebenklage und der Verteidigung als Wiederholungsfrage beanstandet wurde. Die Beanstandung wies der Vorsitzende zurück und fragte weiter nach der so genannten 215er Liste. Er wollte wissen, ob es Gespräche zu Angriffen gegeben hätte und J.D. meinte, ja, aber die seien ebenso abstrakt gewesen, wie die Fragestellung.

Es sei über bestimmte Größen gesprochen worden, aber das sei eher Wunschdenken gewesen. Die Liste sei laut J.D. eine Basis und ein Geschenk gewesen, da so viele Namen präsentiert worden seien.

Der Vorsitzende wollte wissen, ob der Computer, der in Eisenach beschlagnahmt wurde, etwas mit der Liste zu tun gehabt habe. Das wisse J.D. nicht, aber er nannte andere Dinge, von denen er glaubte, dass sie darauf gewesen seien. Es sei auf jeden Fall lange im Gespräch gewesen, ob der Computer an oder aus gewesen sei. Daraufhin meinte der Vorsitzende, dass er aus gewesen sei, aber man wisse ja nicht, was die Zeit noch bringe. 

Hiernach beschwerte sich die Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn, dass sie wissen wolle, wann sie Fragen zu was stellen könne, da sie eigentlich noch welche zum Vortag habe, aber der Vorsitzende in seiner Befragung springe. Das beantwortete der Vorsitzende mit einer Pause.

Danach ging es erneut um das Szenariotraining und speziell um die Funktion der Übersichtsperson. Diese habe laut J.D. das Geschehen im Blick gehabt und würde eingreifen, wenn es nötig sei. Hierzu gab es diverse Detailfragen und ausschweifende Antworten von J.D. Die letzte Frage des Vorsitzende war, ob eine Übersichtsperson bei den so genannten Ausfahrten nötig gewesen sei, was J.D. verneinte.

Befragung durch die Bundesanwaltschaft

Frau Geilhorn merkte zunächst an, dass sie nur Fragen zu gestern stellen werde, da sie nicht genug Zeit habe. Es stünde dem Zeugen frei, sich auf den §55 (Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter) zu beziehen, sie würde einfach erst einmal fragen.

Sie wollte wissen, ob er bei „Ausfahrten“, bei denen er Scout gewesen sei, eine Rückmeldung bekommen hätte, ob diese erfolgreich gewesen sei oder nicht. Dies bejahte J.D. und sagte, mal habe er gefragt, wie es gelaufen sei, mal sei es ihm von allein berichtet worden. Ob er bei der speziellen Chemnitz-„Ausfahrt“ , bei der er hin- und zurückgefahren sei, ein Erfolg eingetreten sei, wollte J.D. nicht beantworten. Dann wollte Frau Geilhorn erneut wissen, wie die „Ausfahrten“ abgelaufen seien und J.D. erklärte wiederholt, dass es Anlässe wie Demos von Rechtsradikalen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und auch weiter weg gegeben habe, er angeschrieben worden sei und er dann zugesagt hätte oder um Bedenkzeit gebeten habe. Meist habe er mit einem Beschuldigten gesprochen und alles Logistische abgeklärt. Sie wollte wissen, ob der Begriff „Scouten“ für ihn klar gewesen sei, was dieser bejahte. Auf Nachfrage gab er an, dass ihn nie jemand anderes angefragt habe, das sei immer im Leipziger Kontext passiert, die meisten Gespräche habe er mit einem Beschuldigten geführt.

Bei der Frage, woher er die Zugtickets gehabt habe, besprach sich J.D. mit seinem Anwalt und sagte dann, er habe einmal ein Bahnticket von einem Beschuldigten erhalten, angeblich sei die Form des Erwerbs nicht legal gewesen.

Es habe immer wieder solche Tickets gegeben. Das seien meisten Regionalbahntickets gewesen, da die Rechtsradikalen nicht ICE fahren würden.

Auf die Frage nach den Fahrten weiter Weg sagte J.D., er sei auch im niedersächsischen Grenzgebiet gewesen. 

Dann gab es eine Nachfrage zu einem Ausdruck in der Aussage des Vortags, als J.D. meinte, manchmal habe er abgesagt, weil er keinen „Energiebedarf“ gehabt habe. Dies erklärte er damit, dass es zeitaufwändig und anstrengend gewesen sei und es ja nicht das einzige gewesen sei, was er in seinem Leben gemacht habe. 

Danach ging es um das Lieferanten-Outfit bei einer Kleinanzeigen-Plattform und die Frage, ob er wisse, wozu das gebraucht worden sei. J.D. meinte, dass Tarnung im Gespräch gewesen sei; er wisse aber nicht, ob es um etwas Politisches gegangen sei oder nicht. Es wäre gut für das Ausspähen, da die Box unscheinbar sei und sich für das Transportieren von Gegenständen eignen würde. 

Auf die Frage, ob er sich generell mit Leuten über Tarnung unterhalten habe, erzählte J.D. erneut eine Anekdote. Als er mit einem Beschuldigten mal zusammen gearbeitet habe, habe ein Kollege einen Yakuza-Pullover gefunden. Diesen habe der Beschuldigte dann angeblich als Verkleidung behalten. Er kenne keine weiteren konkreten Beispiele.

Frau Geilhorn wollte wissen, ob neben zwei Beschuldigten auch weitere Personen, dabei nannte sie u.a. eine angeklagte Person, mal Trainings angeleitet hätten, wozu J.D. sagte, es sei meistens eine gegenseitige Partizipation gewesen. Dann wollte sie zur Organisation des Trainings im ländlichen Bereich eine zeitliche Einordnung haben. J.D. meinte, zuvor sei dies meist auf einen Tag oder einen halben begrenzt gewesen und sie hätten gern ein so genanntes Seminar über ein Wochenende gemacht. Hierfür hätten sie auch bereits ein Areal im Auge gehabt. Später habe dieses Training auch stattgefunden, aber er wisse nicht wo. Er und eine weitere beschuldigte Person seien nicht dabei gewesen, da das 129er schon gelaufen sei. In diesem Kontext nannte J.D. jedoch erneut Personen, von denen er behauptete zu wissen, dass sie dagewesen seien.

J.D. konnte nicht sagen, ob es dort auch Szenariotrainings gegeben habe, er sei bei der Planung nicht dabei gewesen und könne zum Inhalt nichts beitragen. Bei der ursprünglichen Planung seien sie nicht über das Suchen eines Areals hinausgekommen.

Hiernach ging es viel darum, inwieweit Einwirkungen auf den Kopf Teil des Szenariotrainings gewesen seien. Angeblich sei auch der Kopf Ziel gewesen. Sie hätten keine Tötung vollziehen wollen; dennoch wollte J.D. aber hervorheben, das ein Tötungsdelikt daraus hätte werden können, dies sei im Nachhinein denkbar gewesen. Er würde keinem im Training unterstellen, töten zu wollen, aber eine Schädigung sei das Trainingsziel gewesen. 

Eine tödliche Handlung wäre für alle schockierend gewesen. Man könne vielleicht vorher sagen, dass lasse einen kalt, aber wenn es dann passiere, wären alle schockiert gewesen. Sie hätten darauf vertraut, dass es nicht passieren würde. 

Auftritt der Nebenklage

Der Nebenklageanwalt von Enrico Böhm und Maximilian Andreas, Arndt Hohnstädter, meldete sich zu Wort und wollte Fragen stellen. Nach einer kurzen Diskussion ließ der Vorsitzende dies zu, obwohl das zuvor geplante Ende der Sitzung erreicht war.

Hohnstädter wollte wissen, wie die anderen darauf regiert hätten, als ein Beschuldigter angeblich zu Leon Ringl gemeint habe, dass sie ihn beim nächsten Mal umbringen würden. J.D. wollte die Aussage verweigern, da er nicht von der Nebenklage instrumentalisiert werden und ihnen zuarbeiten wolle. 

Der Vorsitzende sprang ein und erklärte, dass er es so verstanden habe, dass alle anderen das dann als Scherz wahrgenommen hätten. Hohnstädter meinte, der Vorsitzende brauche dem Zeugen keine goldenen Brücken bauen. Die Verteidigung beanstandete die Frage, da sie zu Spekulationen aufrufe. Hohnstädter stellte noch eine Frage zu Tarnungen. Der Vorsitzende meldete sich zu Wort und meinte, dies habe der Zeuge bereits beantwortet, woraufhin Hohnstädter ihn ermahnte und meinte, Feierabend sei, wenn Schluss ist und fuhr fort. Seine nächste Frage war die nach dem Ziel der Ausfahrten; er wollte wissen, ob es um eine Sanktion für die Teilnahme oder etwas anderes gegangen sei. J.D. meinte, es sei um Angriffe auf Rechtsradikale gegangen, die auf Demos gewesen seien. Hohnstädter wollte wissen, ob es ein Ziel über die Aktion hinaus gegeben hätte und wieder meldete sich der Vorsitzende zu Wort und sagte, sie hätten die Personen nicht als einzelne treffen wollen, es seien keine Strafaktionen gewesen. J.D. meinte, es sei eine Notwendigkeit gewesen und es habe Konsequenzen geben müssen. 

Kurz vor Schluss kam der Nebenklageanwalt auf NAKAM zu sprechen und erfragte, ob J.D. den geschichtlichen Bezug konkret kenne, ob allen bekannt sei, dass es eine israelische Gruppe gewesen sei, die Vergeltung an der deutschen Bevölkerung durch eine Art Holocaust habe üben wollen, was J.D. bejahte. Daraufhin setzte Hohnstädter an, zu erklären, dass die eine fast genauso hohe Anzahl, 6 Millionen Deutsche… Weiter kam er nicht, da er von der Verteidigung unterbrochen wurde, welche die Relativierung der Shoa nicht duldete.

Der Vorsitzende meinte, das alles nicht gehört zu haben und warf der Verteidigung Polemik vor. Er habe das bei Wikipedia nachgelesen und meinte, das sei nicht relativierend, die Verteidigung solle sich mäßigen. Diese wollte, dass die Aussagen der Nebenklage protokolliert werden.

Eine Zuschauerin war sehr erschrocken davon, dass in einem Gericht in Deutschland 2022 ein vorsitzender Richter sich noch auf die Seite von Holocaust-Relativierung stellen kann und so Nazipropaganda unterstützt, ohne dass die anderen Richter:innen oder Staatsanwält:innen widersprechen. Sie erlitt daraufhin einen emotionalen Zusammenbruch und lief wütend Richtung Ausgang. Dabei blieb sie an der trennenden Glasscheibe stehen und rief : “Das was hier passiert, ist Nazipropaganda.” Als der Kronzeuge sich zu ihr (und damit das erste mal zum Publikum) umdrehte und die beiden Augenkontakt hatten, schrie sie ihn an: “Ja, schau mich nur an, Johannes. Wir haben dich geliebt und du hast uns verraten. Und jetzt stehst du auf der Seite der Nazis. Du wirst einsam sterben Johannes.” Danach wendete sie sich Schlüter-Staats zu und rief: “ ich hoffe, dass auch sie einsam sterben werden und dass ihre Kinder sie verstoßen.“

Danach verließ sie den Saal. Im Anschluss daran sagte J.D., dass er jetzt gern einfach gehen wolle.

Der Vorsitzende erklärte noch, er könne nichts protokollieren, was er nicht gehört habe. Hohnstädter meinte, er fühle sich herabgesetzt und die Verteidigung warf dem Vorsitzenden vor, unaufmerksam zu sein und sagte, es gibt Gründe des Anstands.

Die anwesenden Zuschauer:innen, die Angeklagten und Verteidiger:innen waren sichtlich erbost über den fehlenden Umgang des Senats mit sekundärem Antisemitismus sowie dem Schweigen der Bundesanwaltschaft diesbezüglich. Teilweise unter Tränen verließen Zuschauer:innen wie Angeklagte den Saal.

Der 63. Prozesstag endete um 13:40 Uhr. Der nächste Prozesstag ist Mittwoch, der 10.08.2022 um 13:30 Uhr am OLG Dresden.