Bericht vom 86. Prozesstag – Mittwoch, 15.02.23

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Bericht vom 86. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 15.02.2023

Am 86. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren waren erneut die Funkzellen rund um den Hauptbahnhof Dresden zum Tatkomplex Wurzen (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Wurzen) das Thema des Tages. Hierzu wurden zwei Zeugen gehört: Einer kam von der Telefónica Germany; der andere vom LKA Sachsen.

Zudem wurden diverse Anträge der Verteidigung abgelehnt und Bilder eingeführt, welche ein weiteres Alibi zum Tatkomplex Eisenach I belegen. (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Eisenach I – Bull’s Eye) 

Am 86. Prozesstag geschah dann doch Neues: Die Corona-Beschränkungen wurden aufgehoben, sodass momentan alle Sitzgelegenheiten im Zuschauer:innenraum nutzbar wären!

Verhandlungsbeginn

Zu Beginn der Verhandlung verlangte die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft, Alexandra Geilhorn, dass das Verhandlungsgeschehen des letzten Prozesstages für den dort krankheitsbedingt abwesenden Angeklagten nachgeholt wird.

Der Vorsitzende Schlüter-Staats wusste nicht, was da geschehen ist, abgesehen davon, dass der Antrag, ohne den kranken Angeklagten zu verhandeln, abgelehnt wurde. Die Verteidigung wiederholte ihre Frage vom letzten Prozesstag, ob es neue Informationen dazu gibt, dass weitere Personen angeklagt und vor eben diesem Senat verhandelt werden sollen, wie es die Presse schreibt. Diese Nachricht überraschte den Vorsitzenden sichtlich und er meinte, er habe den Satz im Artikel wohl verdrängt. Die Vertreterin der BAW sagte erneut, dass sie keine Presseartikel kommentieren würde und reagierte sehr gereizt, als die Verteidigung darauf hinwies, dass ja jemand von der Staatsanwaltschaft mit der Presse gesprochen haben muss. Die Verteidigung wollte wissen, welchen aktuellen Verfahrensstand es gibt, da der Kenntnisstand hier überholt ist.

Der Vorsitzende wollte das nicht weiter diskutieren und forderte, dass der erste Zeuge in den Saal geholt werden solle.

Zeuge 1: Telefónica Germany zu Indoor-Funkzellen am Hbf. DD

Der erste Zeuge des Tages war ein Mitarbeiter der Telefónica Germany, welcher Aussagen zu den Indoor-Funkzellen am Hauptbahnhof Dresden treffen sollte. Er gab an, dass die Mobilfunkanlage im Bahnhof Dresden zwischen 2006 und 2007 aufgebaut worden sei. Dazu würden zwei Antennen gehören, eine in der Kuppel im Eingangsbereich und eine weitere im Mittelteil bei den Gleisanlagen. 2016 oder 2017 habe es eine LTE-Erweiterung gegeben, von der das GSM-Netz jedoch nicht betroffen gewesen sei. Er gab weiterhin an, dass die Indoor-Versorgung üblicherweise von einem Netzbetreiber aufgebaut werden würde und sich alle drei Netzbetreiber dann einen gemeinsamen Technikraum teilen würden. Es habe im Laufe der Jahre nur kleinere Umbauten gegeben und es könne sein, dass sich die Funkzellenbezeichnungen geändert haben, dazu würden keine Daten vorliegen. Es gäbe auch keine detaillierten Informationen zu Störungen, jedoch würden allgemein Störungen dokumentiert.

Nach der Aussage des Zeugen, seien am 15.02.2020 keine Störungen vermerkt worden. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es am 17.02.2020, dem Tag, an dem das LKA Sachsen die Funkzellen abgefragt habe, Störungen gegeben habe, gab der Zeuge an, dass er dies nicht nachgeschaut habe. Der Zeuge meinte auf die Frage von Schlüter-Staats, warum das LKA die Indoor-Zellen nicht gemessen haben könne, dass dies auf das Vorgehen bei den Messungen ankäme. Wenn die Messungen im Auto vorgenommen worden sind, wären garantiert die äußeren Funkzellen stärker und man würde die Zellen im Bahnhof nicht messen können. Der Zeuge habe am Vortag seiner Aussage selbst noch einmal getestet, wann sich sein Smartphone in welche Zelle einloggen würde und meinte, die Indoor-Zellen würden tatsächlich erst übernehmen, wenn man sich im Innenbereich des Bahnhofs befinden würde, die Zellen draußen seien wesentlich größer und mit deutlich mehr Leistung. Auf die letzte Frage des Vorsitzenden, wie es sein kann, dass Herr Prüfer vom LKA Sachsen nur eine der Indoorzellen auf Gleis 5 gemessen habe, antwortete der Zeuge, dass auf den Gleisen immer nur die eine und in der Halle die andere messbar wären. Die Verteidigung fragte abschließend noch, ob bei der gestrigen Messung des Zeugen beide Zellen funktioniert haben, was der Zeuge bejahte. Er wurde um 10:00 Uhr entlassen.

Beschlüsse zu Anträgen der Verteidigung

Im Anschluss verlas der Vorsitzende drei Beschlüsse zu Anträgen, die der Senat allesamt ablehnte. Im ersten Beschluss ging es um die Ablehnung eines Antrags vom 05.01.2023. Die Verteidigung hatte beantragt, ein Sachverständigengutachten zur Stimmenerkennung einzuholen. Der Senat behauptete einmal mehr, selbst die nötige Sachkunde für die Beurteilung zu haben. Der Senat sei sich bewusst, dass unterschiedliche Umstände die Aussagen der Zeugen beeinflussen würden und schließe somit nur auf eine Stimmähnlichkeit.

Der zweite Antrag beinhaltete auch ein Sachverständigengutachten bezüglich einer DNA-Mischspur eines Angeklagten in Zusammenhang mit Gegenständen, die bei Hausdurchsuchungen am 26.01.2022 beschlagnahmt wurden. Der Senat gab an, dass sie sehr wohl wissen, dass es bei DNA-Identifizierungsmustern nicht klar sei, wann und wie eine Spur zustande gekommen sei und sie könnten nicht ausschließen, dass diese schon lange vor der Hausdurchsuchung entstanden sei.

Die dritte Ablehnung galt einem Antrag der Verteidigung zum Vergleich von Lichtbildern gefundener Schlüssel im Kontext zu denselben Hausdurchsuchungen wie im obigen Antrag, um zu beweisen, dass der Angeklagte keinen Zugang zu einem Objekt gehabt hat. Der Senat meinte, dieser Antrag würde nicht zur Wahrheitsfindung beitragen, da der Angeklagte auch zu anderer Zeit und über andere Personen Zugang hätte bekommen können.

Alibi eines Angeklagten im Zusammenhang mit Eisenach I

Im Anschluss verfügte der Vorsitzende, Lichtbilder eines Handys einzuführen, die seitens der Verteidigung am 04.01.2023 mittels Antrag eingebracht wurden. Die Verteidigung will mittels der Bilder aufzeigen, dass ein angeblich Tatbeteiligter nicht in Eisenach zugegen gewesen sein kann, womit ein aus dem Zusammenhang gerissenes Gespräch im Rahmen der Innenraumüberwachung anders zu bewerten ist. Und damit ein Angeklagter für die angebliche Beteiligung am Tatkomplex Eisenach I letztlich entlastet wäre. Dies ist das zweite mal, dass die Verteidigung in der Nachweispflicht ist, dass die Angeklagten nicht tatbeteiligt waren, wobei eben diese Beteiligung nur auf einer weit hergeholten Interpretation der Innenraumüberwachung eines Fahrzeugs durch die Bundesanwaltschaft basiert. Dieser Fakt schien für alle anderen Prozessbeteiligten nicht der Rede Wert zu sein.

Anschließend wurden acht Bilder eingeführt und die Meta-Daten verlesen. Anhand des Zeitstempels (zwischen 22:41 Uhr und 22:48 Uhr) sowie der Ortsangabe wurde ersichtlich, dass der Beschuldigte nicht in Eisenach gewesen sein kann, sondern sich in einer Wohnung in Leipzig aufhielt. Dies untermauerten zugleich Auszüge, die die Entfernung zwischen Leipzig und Eisenach sowie die Fahrtdauer aufzeigten. Im Schnitt würde es zwischen 2,5 und 3 Stunden dauern, um nach Eisenach mittels Auto zu gelangen, was eine Tatbeteiligung ausschließt. Auch eine Anreise mittels Zug konnte ausgeschlossen werden, da die Verteidigung nachweisen konnte, dass die entsprechende Verbindung am Tatabend eine enorme Verspätung aufgrund eines Unwetters hatte.

Wie bereits beim Alibi eines anderen Angeklagten meinte der Vorsitzende, auch hier einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem Angeklagten mit Alibi vortragen zu müssen. Auch wenn dem Angeklagten also keine Mitgliedschaft in der Vereinigung nachgewiesen werden könne, könne er dennoch aufgrund der Unterstützung dieser Vereinigung verurteilt werden. Hierbei nahm der Vorsitzende §129 Abs. 1 S. 2 StGB zur Hilfe, wonach auch etwaige Unterstützer:innen einer vermeintlichen kriminellen Vereinigung zu bestrafen seien.

Verfügungen des Vorsitzenden

Anschließend verfügte der Vorsitzende, dass die Urkunden, die im Selbstlesekonvolut 57 enthalten seien, Gegenstand der Beweisaufnahme werden würden.

Zugleich verkündete Schlüter-Staats die auszugsweise Verlesung von Haftpost zwischen einer beschuldigten und einer angeklagten Person. Diese wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung am 26.01.2022 auf einem Dachboden gefunden . Die Verteidigung fügte diesbezüglich an, dass sie der Einführung und Verwertung widerspricht, da es sich um intime Post zwischen Verlobten handelt; das unterliegt dem Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung, da Haftpost unter Verlobten das einzige Kommunikationsmittel ist. Der Vorsitzende schien verwundert, da Haftpost ja eh gelesen werden würde und verwechselte die Durchsicht solcher Briefe offensichtlich mit dem Lesen. Somit wird deutlich, wie der Senat Postkontrolle versteht und wohl auch im akutellen Haftfall ausübt.

Der Vorsitzende nahm dies zu Protokoll. Frau Geilhorn gab sich anschließend bemüht, der Perspektive der Verteidigung zu widersprechen. So seien die Briefe nicht bei der zeugnisverweigerungsberechtigten Person aufgefunden worden, ebenso erkenne sie nicht, weshalb der Kernbereich des Persönlichen per se bei der Kommunikation unter Verlobten vorläge. Sie sähe mittels der Einbringung im Selbstleseverfahren eine Option, jedoch erachte sie den Kernbereich nicht als betroffen an. Letztlich meinte sie, die Briefe seien in einer Dachbox, die keiner Person zuordnenbar sei, aufgefunden worden, womit sich die Beteiligten von diesen entäußert hätten.

Die Verteidigung gab dem Vorsitzenden die Frage mit, ob die Briefe überhaupt als Beweis relevant sind – nicht das abermals Sachen in Sätze interpretiert werden, wie es im Kontext der Innenraumüberwachung gemacht wurde.

Weitere Ablauf des Prozesses

Der Vorsitzende war fast schon am Pausieren, als ihm einfiel, dass er noch den kommenden Zeugen ankündigen wollte. Zudem sei Michael Baum (Kriminalhauptkommissar beim LKA Sachsen) abermals geladen, denn dieser habe einen umfangreichen Vermerk zu den Funkzellen angefertigt und ermittelt, welche Gespräche in Frage kämen. Der baumige „Heinz Rudolf Kunze“-Verschnitt werde am kommenden Prozesstag seinen Auftritt haben.

Sofern die oben eingeführten Handy-Bilder überprüft seien, könne die Beweisaufnahme aus seiner Sicht geschlossen werden. Folglich stünde in der kommenden Woche bereits die Frage an, wie mit dem Plädoyers zu verfahren sei.

Frau Geilhorn schien überrascht, dass der Vorsitzende tatsächlich schon so weit sei, weshalb sie noch das Thema Asservate einbringen wolle. Ihrer Ansicht nach dürfe nicht alles herausgegeben werden bzw. müssten die Angeklagten auf die Herausgabe verzichten. Als der Vorsitzende meinte, er erinnere sich an eine Wassersportweste, erwiderte Frau Geilhorn, es solle nichts herausgegeben werden. Dabei erdreistete sie sich zu behaupten, es wären auch Baseballschläger und Quarzhandschuhe beschlagnahmt worden. Schlüter-Staats ging auf diese manipulative Bemerkung ein, ohne diese jedoch als solche zu erkennen. Erst durch Intervention der Verteidigung wurde die Lüge der Frau Geilhorn offenbart, so befinden sich unter den Asservaten weder Baseballschläger noch Quarzhandschuhe.

Danach war Pause (11:05 Uhr). Nach Beendigung dieser (11:38 Uhr) kam der zweite Zeuge des Prozesstages.

Zeuge 2: LKA-Beamter zur Indoor-Funkzellen am Hbf. DD

Zeuge 2 ist der 50-jährige LKA-Beamte Stefan Flegel. Dieser arbeitete dem LKA-Beamten Prüfer (der Zeuge erschien im Gegensatz zu Prüfer nicht in Verkleidung vor Gericht) geografische Daten im Zusammenhang mit den Funkzellen zu. So habe er zwei Tabellen mit technischen Parametern von Mobilfunkstationen erhalten, wobei bei einigen Geokoordinaten angegeben gewesen seien. Er habe diese letztlich auf einer Karte darstellen sollen.

Hierfür nutze er eine Textdatei, welche er in das Programm „GifSystem“ lade. Danach müsse er angeben, welches Datenformat vorliege, zudem müsse er die entsprechende Hintergrundkarte wählen. Er habe noch die Beschriftung beigefügt, jedoch hätten sie diese überlagert, sodass es unübersichtlich gewesen sei. Dies sei ein Problem des Programms.

Anschließend wurde die mitgebrachte Karte in Augenschein genommen. Der Ausschnitt zeige den Dresdner Hauptbahnhof, zugleich erläuterte der Zeuge weitere verwendete Symbole. Die Messergebnisse würden von 2020 stammen. Im Anschluss ging es um die Codes der Zellidentifizierungsnummern, folglich jener Code, anhand dessen ersichtlich werde, in welches Netz sich ein Mobiltelefon einwählt.

Aufgrund der zuvor problematisierten Unübersichtlichkeit der Darstellung habe es sich der Zeuge herausgenommen, für jede Funkzelle einzelne Kartenausdrucke anzufertigen und ausgedruckt mitzubringen. Auch dies wurden in Augenschein genommen. Im Selbstlesekonvolut solle dies nochmals nachschaubar sein, so der Vorsitzende.

Im Anschluss an den Zeugen erwähnte der Vorsitzende abermals das Erscheinen des KHK Baum am kommenden Prozesstag. Zugleich verwies er nochmals auf die Asservate und bat die Verteidigung zu überlegen, wie sie sich dazu verhalten möchte. Danach wollte Schlüter-Staats den Prozesstag beenden, jedoch gab es noch zwei Beweisanträge der Verteidigung.

Beweisanträge der Verteidigung

Der Antrag 1 bezog sich auf die Eisenacher Neonazis-Zeugen Leon Ringl, Maximilian Andreas und Nils Ackermann. So sollen Akten des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie Aktenteile aus dem Verfahren gegen Ringl und Andreas herangezogen werden, um aufzuzeigen, dass diese bei der Vernehmung die Unwahrheit sagten und manipulativ auf Zeugen einwirkten (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Eisenach II – Leon Ringl). So ist auch die Fortsetzung der Untersuchungshaft mit diesen Aktenteilen und somit der Gefahr der Beeinflussung von Zeug:innen begründet worden.

So stellte Ringl bei seiner Zeugenaussage am 37. Prozesstag die neonazistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ als reines Sportprojekt dar. Andreas tat es ihm am 29. Prozesstag gleich, in dem er behauptete, dass er nicht mitbekommen haben will, dass die Gruppe einen politischen Bezug hatte. Ackermann bestätigte das am 30. Prozesstag , auch für ihn war die rechte Kampfsportgruppe lediglich ein nicht-politischer Ort für Sport und Biere.

Neben diesen Unwahrheiten und Falschaussagen wurde auch aktiv auf Zeugen eingewirkt und ebenso eine die Beschuldigten belastende Gruppenerinnerung durch den Neonazis-Kader Patrick Wieschke geschaffen. Auch wurde die Beeinflussung des Zeugen Robert Schwaab durch Ringl angeführt .

Antrag 2 befasste sich mit der Fassade des Hausprojekts, in welchem die Trainings stattgefunden haben sollen, die der Vergewaltiger Johannes Domhöver (JD) erwähnte. So sollen Lichtbilder herangezogen werden, die die durch Graffiti gestaltete Außenfassade sowie ein metallenes Kunstwerk zeigen sollen.Beides ist sehr auffällig, JD hingegen meinte, es ist ihm nichts Außergewöhnliches aufgefallen. Das Hausprojekt ist seiner Auffassung nach eines wie jedes so genannte alternative. Ein:e Mitarbeiter:in des städtischen Ordnungsamtes soll im Weiteren bestätigen, dass die Fassade sowie das Kunstwerk bereits im Zeitraum der durch JD angegebenen Trainingszeiträume vorhanden waren.

Damit soll die Aussagequalität von JD hinterfragt werden. Vor allem aufgrund seiner Affinität zu Graffiti und seiner Behauptung, auch in dieser Subkultur organisiert und aktiv gewesen zu sein, hätten zur Folge haben müssen, dass ihm die hochwertigen Graffitis in Erinnerung geblieben wären.

Ebenso soll die Genehmigungsverfügung zu Baumaßnahmen auf dem Gelände des Hausprojektes herangezogen werden, die aufzeigen, dass auch hier die Qualität des Erinnerungsvermögens von JD anzuzweifeln ist, da er meinte, in einem Stockwerk trainiert zu haben, welches es gar nicht gibt.

Nachdem die Verteidigung die Anträge einbrachte, erfragte der Vorsitzende die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, ob sie dazu Stellung nehmen wolle. Sie erachte den zweiten Antrag als bedeutungslos, zudem sei der Schluss, welchen die Verteidigung ziehe, nicht zwingend. Auch verwies sie darauf, dass die Beurteilung von Zeug:innenaussagen dem Senat obliege.

Zum Schluss

Die Verteidigung fragte zum Schluss noch wegen Akten der Staatsanwaltschat Leipzig zum Tatkomplex Wurzen nach, die der Vorsitzende beiziehen wollte. Dies sei in Arbeit, meinte Schlüter-Staats, er habe vor zwei Tagen mit jemanden dazu gesprochen und nächste Woche würden sie kommen, sei gesagt worden. Die Akten befänden sich bei der Abteilung VI a, welche sich u.a. mit Staatsschutzsachen und politisch motivierten Straftaten befasse.

Danach endete der 86. Prozesstag gegen 12:40 Uhr.

Da diese nicht vergessen werden sollen: Den Prozesstag verfolgten auch die Neonazi-Nebenklagevertreter Kruppe, Hentze und Hohnstädter.

Der nächste Prozesstag ist Mittwoch, der 22.02.2023, um 09:30 Uhr am Oberlandesgericht Dresden.