Wir möchten auf eine Veranstaltung des EA Dresden hinweisen, die am 1. Juni stattfinden soll. Weitere Infos hier.
„Was die Öffentlichkeit im Antifa Ost Prozess angeht, hat der letzte Prozesstag mal wieder Maßstäbe gesetzt: zunächst kontrollierten Beamt:innen vor dem Gerichtsgebäude eine Besucherin, weil sie einer im Verfahren mit Haftbefehl gesuchten Person ähnlich sehe. Diese „denklogische Möglichkeit“ – eine Lieblingsformulierung der Bundesanwaltschaft – muss man sich mal genau anschauen: die Bullen nehmen an, dass Menschen die im selben Verfahren per Haftbefehl gesucht werden, vor Gericht auftauchen, ihren Personalausweis vorzeigen und ins Gebäude spazieren. Oben drauf gab es dann zahlreiche Belehrungen des vorsitzenden Richters und die Androhung von Strafen, sollte zum Prozessende irgendeine Regung aus dem Publikum kommen. Der Meister des selektiven Hörens und Unterbrechens, Schlüter-Staats empfiehlt dem Publikum die Klappe zu halten und hin zu hören, während Genoss*innen und Freund*innen für Jahre in den Knast gesteckt werden sollen. In diesem Sinne laden wir alle interessierten ein, genau zu zu hören, zu diskutieren und zu widersprechen, sowohl zum Urteilstag, als auch am Tag danach!
Ein öffentliches Plädoyer: Einblicke in das Antifa Ost Verfahren.
Donnerstag, 1. Juni, 18 Uhr
Ort folgt
Nach 98. Prozesstagen vor dem Oberlandesgericht fällt im Antifa Ost-Verfahren am Mittwoch, dem 31.05.2023, das Urteil gegen die vier angeklagten Antifaschist:innen. Die politische Dimension dieses Verfahrens zeigt sich deutlich im Vorgehen der Bundesanwaltschaft, die mit allen Mitteln auf eine Verurteilung der Angeklagten dringt. Der Öffentlichkeit präsentiert sie die Angeklagten als Quasi-Terrorist*innen, deren Schuld bereits fest steht. Das Verfahren wurde folgerichtig im Staatsschutzsaal des OLG geführt und soll nach der BAW mit drakonischen Strafen enden. Die mediale Aufbereitung täuscht darüber hinweg, dass zahlreiche Beweise einseitig ausgelegt und sogar entlastendes Material ignoriert wurde. Wie in ähnlichen Verfahren auch, waren die Umstände geneigt, eine Teilnahme der Öffentlichkeit am Prozess einzuschränken. Diesen Raum wollen wir in einer öffentlichen Veranstaltung öffnen und politische Diskussion anhand des Verfahrens führen.
Im Rahmen der Veranstaltung “Ein öffentliches Plädoyer: Einblicke der Verteidigung in das Antifa Ost-Verfahren” soll mit den Verteidiger:innen der vier angeklagten Antifaschist:innen hinter den Vorhang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Dresden geschaut werden. Hierbei sollen staatliche Akteur*innen und ihre politischen Ziele in den Fokus gerückt werden. Welche Auswirkungen hatte die Aufweichung des §129 StGB auf das hiesige Verfahren? Was bedeutet das Urteil für Folgeverfahren und politisch aktive Menschen in und außerhalb Sachsens? Wie können Antifaschist*innen mit der andauernden Kriminalisierung ihres politischen Arbeit in Zukunft umgehen?
Grundlage hierfür werden die Ausführungen der Verteidigung zum Prozessende sowie ihre politische und juristische Perspektive auf das Urteil sowie den Verfahrensverlauf sein.
Die Veranstaltung “Ein öffentliches Plädoyers: Einblicke der Verteidigung in das Antifa Ost-Verfahren” findet am Donnerstag, dem 1. Juni statt. (Zumindest soweit wir planen können. Nachdem die Beweisaufnahme nun erneut geschlossen wurde, steht dem Urteil am 31.5. eigentlich nichts mehr im Wege. Sollte sich daran aber etwas ändern, informieren wir zeitnah auf unserer Seite.)“