Spiegelung eines Artikels vom 30.08.2024:
„Der Kreis der Beschuldigten im Antifa-Ost Prozess hat sich um eine Person erweitert.
Vor wenigen Tagen wurde ein Genosse darüber informiert, dass er beschuldigt wird Teil einer kriminellen Vereinigung nach §129 zu sein, die im Antifa-Ost Komplex verfolgt wird. Vor knapp einem Jahr wurden in diesem Verfahrenskomplex bereits vier Antifaschist:innen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Jetzt ist mit einer zweiten Verfahrensrunde zu rechnen.
Die Mitteilung zu der neuen Beschuldigung folgte in kurzem Abstand auf eine Hausdurchsuchung. Der Vorwand: Beteiligung an dem Demonstrationsgeschehen zu TagX im Juni 2023. Bereits letzten Herbst hatten die Bullen seine WG und auch die Wohnung der Eltern durchsucht. Mindestens eine dieser Durchsuchungen wurde bereits als rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchung vor wenigen Wochen kann als Versuch der Bullen gewertet werden, konfiszierte Gegenstände weiter behalten zu dürfen.
Die Beschuldigung nach §129 wird von der Bundesanwaltschaft (BAW) vor allem mit Indizien konstruiert, die der Schnüffelparagraph möglich macht. Es handelt sich u. A. um das Feststellen von Kennverhältnissen und Treffen des Genossen mit anderen Verfahrensbeschuldigten. Hinzu kommt die Auswertung von konfiszierten Gegenständen der Hausdurchsuchungen, ua. auch mit molekular-biologischen Untersuchungen (DNA). Hierbei wurden Gegenstände, wie Handys und Kleidung aber auch Schuhe aus dem WG-Flur auf Spuren untersucht. Zudem ist vor Kurzem bekannt geworden, dass der Verräter Johannes Domhöver weitere Aussagen bei staatlichen Behörden getätigt hat: diese belasten nun auch den Genossen, an zwei Trainings der vorgeblichen Vereinigung teilgenommen zu haben. Zu guter Letzt ließ es sich die BAW nicht nehmen, von der vorgeworfenen Beteiligung am TagX 2023, eine direkte Verbundenheit des Beschuldigten zu der vermeintlichen Vereinigung abzuleiten.
Bislang gibt es für die zweite Runde des Antifa-Ost-Verfahrens keine Anklage. Die bisherigen Urteile zeigen aber klar den Willen, hohe Verurteilungen zu erwirken. Zwei der verurteilten Antifaschisten müssen mehrere Jahre hinter Gitter, ohne dass ihnen eine konkrete Tat- oder Vorbereitungshandlung nachgewiesen werden konnte.
Die Ermittlungsbehörden versuchen weiter antifaschistische Bewegungen zu kriminalisieren. Es ist wichtig, dem eine Antwort entgegenzusetzen: Solidarität.
Momentan entziehen sich einige Genoss:innen die in dem Budapest-Komplex verfolgt werden, dem staatlichen Zugriff. Maja und Tobi sitzen in Ungarn in Haft, Hanna ist akut von Abschiebung dorthin bedroht. Die Antifaschist:innen, die bereits zu Haftstrafen verurteilt wurden, müssen diese bald antreten und in Brandenburg, Thüringen und Sachsen stehen in wenigen Wochen Landtagswahlen an – die Prognosen: düster.
Von daher ist es umso wichtiger solidarisch beieinander zu stehen!
Schulter an Schulter gegen Repression!
Freiheit und Glück für alle Antifaschist:innen!“