Rote Hilfe: Urteilsverkündung im Antifa Ost Verfahren am 31. Mai

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Wir spiegeln eine Mitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 30.05.2023:

Am Mittwoch, 31. Mai 2023 wird das Oberlandesgericht Dresden das Urteil im Prozess gegen die Antifaschistin Lina und drei weiteren Genossen verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat Haftstrafen von bis zu acht Jahren gefordert, obwohl sich in den jahrelangen ausufernden Ermittlungen nach § 129 („kriminelle Vereinigung“) keine klaren Beweise finden ließen. Angesichts des extremen Verfolgungseifers und der Vorverurteilungen, die das Gericht bereits im Verlauf des Prozesses zeigte, ist mit hohen Strafen zu rechnen.

 Mit der kommenden Urteilsverkündung endet ein politischer Mammutprozess, der sich seit seiner Eröffnung am 9. September 2021 mit 98 Verhandlungstagen hinzog, ohne dass die Ermittlungsbehörden mehr als eine dünne Beweislage hätten zimmern können. Stattdessen beruht die Anklage weiterhin auf Indizien, Mutmaßungen und Konstruktionen der Repressionsorgane. Während fragwürdige Anhaltspunkte durchgehend zuungunsten der vier angeklagten Antifaschist*innen interpretiert wurden, wurde entlastendes Material systematisch ignoriert. Dass den teils offensichtlichen Lügen und nachweislich widersprüchlichen Angaben des eigens bemühten Kronzeugen eine zentrale Rolle in der Beweisführung zukommt, zeigt, wie wenig reales Beweismaterial das Oberlandesgericht als Basis für das politisch gewollte Urteil in der Hand hat.

Mit dem Verfahren nach § 129 bemühten die Ermittler*innen eine politische Allzweckwaffe gegen linke Strukturen, die in erster Linie ganze Bewegungen und ihre Strukturen durchleuchten und einschüchtern soll, indem die Behörden extreme Ermittlungsbefugnisse erhalten. Zudem dient die Verfolgung der Betroffenen als „kriminelle Vereinigung“ dazu, ihre politischen Ziele zu delegitimieren und zu diffamieren.

Seit der Verhaftung von Lina am 5. November 2020 überschlagen sich viele Medien in einer Hetz- und Diffamierungskampagne gegen die Aktivistin und gegen alle angeklagten Antifaschist*innen dieses Verfahrens. Die reißerischen Artikel wurden von den Repressionsorganen gezielt befeuert und eine öffentliche Vorverurteilung gefördert: Neben internen Informationen zum Prozess und zur Person, die an die Presse „durchgestochen“ wurden, und der inzwischen mehr als zweieinhalbjährigen Untersuchungshaft gegen Lina diente vor allem ihre Inszenierung als „Terroristin“ diesem Zweck. So wurde Lina stets in Autos mit abgedunkelten Scheiben mit Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal transportiert und weitere „Sicherungsmaßnahmen“ ergriffen, um die gewünschte Atmosphäre zu erzeugen. Dazu gehörten auch Einschüchterungs- und Abschreckungsmaßnahmen gegen Prozessbeobachter*innen, mit denen die Justizbehörden eine unbequeme Öffentlichkeit zu beschränken versuchten. Die dürftige Indiziensammlung, die offensichtlichen Inszenierungen und Manipulationen haben inzwischen auch bei vielen Medien Fragezeichen aufgeworfen, doch das wird wohl wenig am unbedingten Verurteilungswillen des Oberlandesgerichts ändern. Die Bundesanwaltschaft forderte für Lina, die zur „Rädelsführerin“ aufgebaut wurde, eine Haftstrafe von acht Jahren; für die drei anderen angeklagten Antifaschisten wurden Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten verlangt.

„Der Prozess gegen Lina und ihre mitangeklagten Genossen war von Anfang an ein Paradebeispiel der politischen Justiz: Die wild zusammengewürfelten Indizien und Konstruktionen, auf denen die Anklage beruht, und das Fehlen jeglicher Beweise lassen eigentlich nur Freisprüche oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens zu. Stattdessen folgt das Oberlandesgericht weiter seinem bedingungslosen Verurteilungsvorsatz“, kommentierte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der vier Antifaschist*innen – ihnen gilt unsere volle Solidarität. Wir fordern die sofortige Freilassung von Lina und ein Ende der Verfolgung aller engagierter Antifaschist*innen.“

Die Urteilsverkündung findet am 31. Mai 2023 um 10.00 Uhr vor der Außenstelle des Oberlandesgerichts Dresden (Hammerweg 26, 01127 Dresden) statt.