Wie schon letzte Woche bekannt wurde, lässt der Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver [1] über seinen Anwalt mitteilen, dass er zwar aussagebereit sei, allerdings nur, wenn die Öffentlichkeit während seiner Vernehmung ausgeschlossen wird.
Feigheit ist dem Verrat immanent, daher überrascht diese Bitte sicherlich nicht. Die Begründung, er fürchte um sein Leben, erscheint in Anbetracht der Vorkehrungen, denen die Besucher:innen seit dem ersten Prozesstag im Hochsicherheits-Gerichtssaal ausgesetzt sind, allerdings lächerlich.
Angesichts der hartnäckigen Realitätsverweigerung und Schützenhilfe des Gerichts, auch was den kontinuierlichen Versuch der Implementierung des Feindstrafrechts seitens der Bundesanwaltschaft anbelangt, ist es ebenfalls nur wenig verwunderlich, dass der Senat andeutet, den Bedingungen des Kronzeugen nachzukommen.
Die Argumentation allerdings ist doch etwas seltsam: so sehen die Richter:innen eine steigende Gefahr für Domhöver, wenn seine Aussagen vor Gericht in der Öffentlichkeit bekannt werden würden.
Das heißt also, der Kronzeuge soll lieber im stillen Kämmerlein und seine Inhalte unter Verschluss gehandelt werden. Eine kritische Berichterstattung, auch seitens der Presse, ist also ausdrücklich nicht erwünscht. Das Gewäsch, das Domhöver bereits seinen neuen Freunden vom LKA Sachsen erzählt hat, soll also gerne in der Hauptverhandlung wiederholt werden, die Öffentlichkeit aber darf von derlei schmutzigen Winkelzügen möglichst nichts mitbekommen.
Sogar den Ankläger:innen dürfte die, in J.D. personifizierte, Melange aus Staat und Patriarchat unangenehm sein. Ein Täter, der nicht nur die Menschenwürde und jedes emanzipatorische Handeln mit Füßen getreten hat, sondern offensichtlich auch ein Berufsopportunist ist, verursacht sicher selbst bei den konservativsten Kräften einen faden Beigeschmack.
Dass das LKA Sachsen auch hier kräftig mit mischt, ist nicht nur an dem von ihnen selbst vorgeschlagenen Rechtsanwalt, Michael Stephan, zu erkennen. So verteidigt eben dieser auch Herrn Mario Würzbach, Leiter des aufgelösten Mobilen Einsatzkommandos Dresden. Dieser war selbst schon im hiesigen Prozess als Zeuge geladen und machte dort von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da aktuell ein Strafverfahren wegen Munitionsdiebstahl und Schießtraining im Zusammenhang mit dem rechten Schießstand in Güstrow, der auch eine herausragende Rolle bei der Nordkreuz Affäre einnimmt, gegen ihn geführt wird.
Ein führender Ermittler der SoKo Linx, miemte am heutigen Prozesstag den Postkurier und brachte ein von Youtube heruntergeladenes Video. Im Video ist zu sehen, wie sich sich mehrere Menschen künstlerisch an Zügen und Wänden betätigen, um der Gefangenen und den Angeklagten ihre Solidarität und gleichzeitig ihre Wut über Domhövers Denunziationen auszudrücken. Jenes Video ist nun Teil der Argumentation des Senats, so handele es sich bei der Bezeichnung „9 für 31er“ um einen Mordaufruf.
„Wenn alberne Leute sich bemühen, ein Geheimnis vor uns zu verbergen, dann erfahren wir es gewiss, so wenig uns auch danach gelüstet.“
Marie von Ebner-Eschenbach