Zum Sexualstrafverfahren gegen den Kronzeugen Johannes Domhöver

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Wir spiegeln an dieser Stelle einen Beitrag, der u.a. auf https://knack.news/2964 veröffentlicht wurde und nicht nur im Kontext des Verfahrens, sondern weit darüber hinaus wichtig ist und möglichst viel geteilt werden sollte:

„+++bitte verbreiten+++

+++Triggerwarnung: explizites Benennen von sexualisierter Gewalt++++

Im Rahmen der Ermittlungen des Antifa Ost 129er Verfahrens wurde ein Sexualstrafverfahren gegen Johannes Domhöver, einem der Beschuldigten, eröffnet. Sowohl die Bullen als auch die Justiz sind maximal herablassend mit der Betroffenen umgegangen und das Verfahren wurde nach einem Jahr mit widerlichsten Begründungen eingestellt.

Was ist passiert? 

Im Februar 2021 wurde im Rahmen von Ermittlungen im 129er Verfahren durch das LKA Sachsen Johannes Domhövers E-Mail-Postfach beschlagnahmt und ausgewertet. Dank seinem unsicherem Umgang mit Verschlüsselung, wurde dabei als Zufallsfund eine Email mit einem Vergewaltigungsvorwurf (2017) festgestellt. Das LKA Sachsen übergab die Ermittlungen direkt an das LKA Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin eröffnete noch im Februar 2021 ein Sexualstrafverfahren gegen ihn. Die von der Vergewaltigung Betroffene wurde darüber erst im Nachhinein informiert und als Zeugin geladen.

Die Betroffene hat sich dann -da sie zu diesem Zeitpunkt keinerlei Unterstützung hatte- auf eine Vernehmung eingelassen, in der Hoffnung, dass es irgendwelche Konsequenzen für Johannes Domhöver geben könnte. Wie zu erwarten, war die Vernehmung durch Kriminalkommissarin Ann-Justine Pankau und Protokollantin Lachiheb-Rostami (LKA 133) extrem retraumatisierend und betroffenenfeindlich. Was nicht zu erwarten war: Der linke Szene Anwalt Alexander Kienzle aus Hamburg vertrat Johannes Domhöver nicht nur im 129er-Verfahren, sondern auch im Sexualstrafverfahren.

Kurz nach dem ersten Outing, Ende Oktober 2021, beantragte Kienzle mit einer ausführlichen und detaillierten Begründung die Einstellung des Sexualstrafverfahrens. Dabei geht er Stück für Stück die Vergewaltigung durch, zweifelt die Erinnerung der Betroffenen an und behauptet das Geschilderte sei konsensualer Sex. Konsens bedeutet für ihn hierbei, dass die Betroffene ab einem gewissen Punkt aus Angst sexualsierte Handlungen über sich ergehen lassen hat. Offensichtliche Signale wie mehrfaches Nein-Sagen, Weinen, Schmerzen und Blackouts seitens der Betroffenen zählen für ihn nicht.

Das Verfahren wurde im März 2022 das erste Mal durch Staatsanwältin Fr. Dr. Finger von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Auch für sie zählen die Signale nicht. Sie führt zusätzlich aus, dass es sozial üblich sei Personen zu sexuellen Handlungen zu überreden bzw. zu drängen, wenn diese Nein sagen. Eine durch die Betroffene empfundene Bedrohung durch Johannes Domhöver, ihr Schlimmeres anzutun wenn sie nicht Sachen über sich ergehen lässt, wird als unbegründet abgesprochen. Auch, dass Johannes Domhöver im Nachhinein eingestanden hat, dass er sexualisiert gewalttätig war und der Betroffenen angedroht hat sie wieder zu vergewaltigen, wenn sie keinen Sex mit ihm hat, ist laut Finger keine Bestätigung der Vergewaltigung.

Zwei Wochen nachdem gegen die 1.Einstellung eine Beschwerde eingereicht worden war, wurde das Verfahren durch Generalstaatsanwalt Herr Dr. Hengst im Mai 2022 entgültig eingestellt. Hengst stimmt der Begründung von Frau Dr. Finger zu und ergänzt, dass Weinen bei „sexuellen Handlungen“ innerhalb einer Beziehung nicht genüge, um Widerwillen deutlich zu machen.

Gedanken zum Sexualstrafverfahren

Wir wollen nicht weiter ins Detaill gehen was den konkreten Ablauf der Vergewaltigung angeht. Wir setzen voraus, dass das oben Geschilderte ausreicht und wir euch nicht erklären müssen, dass dies das Gegenteil von Konsens ist. Außerdem gilt: Wenn eine Person eine sexualisierte Handlung als Vergewaltigung definiert, dann ist das so, was gilt ist ihr Empfinden. Wir haben uns nur deshalb dazu entschieden, Details der Vergewaltigung zu nennen, um aufzuzeigen, wie betroffenenfeindlich in Sexualstrafverfahren argumentiert wird.

Die Begründung sexualisierte Gewalt sei keine Gewalt, da es sozial üblich sei, Personen zu „sexuellen Handlungen“ zu drängen, zeigt die Abgründe in dem Verständnis von Sexualität im deutschen Rechtssystem und dieser Gesellschaft. Es ist immer sexualisierte Gewalt, Personen zu sexuellen Handlungen zu drängen. Dass sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen sozial üblich sind, zeigt lediglich, dass sexualisierte Gewalt ein strukturelles Problem ist. Indem Hengst sagt, dass Weinen innerhalb einer Partnerschaft als erkennbarer Widerwille nicht ausreicht, argumentiert er wie vor 1997, als in Deutschland Vergewaltigungen in der Ehe noch legal waren.

In dem Verfahren wird deutlich, dass der „Nein heißt Nein“ – Paragraph (2016) in der Praxis keinerlei Wirkung hat. Er wird umgangen indem selbst die offensichtlichsten Anzeichen einer Vergewaltigung als „nicht erkennbarer Widerwille“ eingeordnet werden.

Es muss für Johannes Domhöver eine Bestärkung der besonderen Art gewesen sein, dass sich nicht nur die Staatsanwaltschaft sondern auch ein linker Szene Anwalt hinter ihn gestellt hat. Es ist sehr bitter, dass  Kienzle, ein Anwalt, dem die Szene und die Rote Hilfe vertraut, ihn überhaupt in dem Sexualstrafverfahren vertreten hat. Er hat das Mandat freiwillig angenommen. Besonders bitter ist jedoch Kienzles antifeministisches Agieren innerhalb des Verfahrens. Es zeigt das Gegenteil einer emanzipatorischen Haltung. Es ist widerlich, wie ausführlich Kienzle die Vergewaltigung durchgeht, um dann zu behaupten, dass die Vergewaltigung konsensualer Sex sei. Er hat sich für uns dadurch ein für alle Mal als vertrauenswürdiger Anwalt disqualifiziert.

Die Art und Weise wie Kienzle und Co. Sex definieren, ihre Vorstellung von Sexualität und Konsens ist menschenverachtend. Sie setzen Sex mit Vergewaltigung gleich und setzen mit ihrem Handeln die Entmenschlichung der Betroffenen durch den Täter fort. So sehr sie unser Hass trifft, so wichtig ist es zu verstehen, dass diese Personen austauschbar sind und stellvertretend für die herrschende Rape Culture stehen. Für uns ist es wichtig, Johannes Domhöver etc. für ihre Taten verantwortlich zu machen statt sie genauso zu entmenschlichen (z.B. ihnen sexualisierte Gewalt zu wünschen oder auf andere Art Rape Culture zu reproduzieren ist unter keinen Umständen in Ordnung).

Johannes Domhöver wurde duch alle Beteiligten der Justiz darin bestärkt, dass es in Ordnung ist, Flintas zu vergewaltigen. Das lässt sich stellvertretend auf andere Täter übertragen. Sie wissen, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach keine staatliche Konsequenzen zu befürchten haben.

Und wieder einmal wird offensichtlich, dass es in diesem Rechtssystem nicht um Gerechtigkeit, sondern um Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse geht. Verhältnisse, in denen in Deutschland an jedem 3. Tag ein Feminizid stattfindet und Flintas trotzdem keinerlei staatliche Unterstützung bei Angst vor Feminizid erhalten, in denen für Frauen und Kinder nach wie vor der gefährlichste Ort das eigene Zuhause ist, in denen die Mehrheit aller Sexualstrafverfahren eingestellt werden.

Was können wir aus dem Sexualstrafverfahren lernen?
Da sich der Staat stets auf der Seite der Täter befindet und Betroffene systematisch fertig macht, müssen wir uns eigenständig um einen Umgang mit Tätern und um Unterstützung für Betroffene kümmern. Wir müssen Tätern das Sicherheitsgefühl, dass ihnen gegeben wird nehmen und Betroffenen andere Handlungsmöglichkeiten bieten, damit sie sich nicht darauf angewiesen fühlen, Täter anzuzeigen, in der Gefahr, retraumatisiert und zusätzlicher Gefahr ausgesetzt zu werden.

Alternativen sind selbstorganisierte Strukturen, welche sich im Sinne der Definitionsmacht mit der Perspektive von Betroffenen auseinandersetzen und sie unterstützen. Die Priorität darf nie auf einer Auseinandersetzung mit Tätern liegen, sondern immer zu allererst auf Schutz und Unterstützung für Betroffene.

In viel zu vielen Fällen bleibt die Unterstützungsarbeit für Betroffene an einzelnen Bezugspersonen hängen. Das zu viel Verantwortung für Einzelpersonen und kann schnell zu einer Überlastung und zu ungesunden Dynamiken führen. Lasst uns deshalb Betroffene kollektiv unterstützen und dabei auf unsere jeweiligen Kapazitäten und Grenzen Rücksicht nehmen und aufeinander aufpassen.

Bei der Unterstützung von Betroffenen können wir uns ein Beispiel an Soligruppen nehmen, welche Antirepressionsarbeit leisten. Sie übernehmen veschiedene Aufgaben, die die von Repression betroffene Person nicht alleine leisten kann. Hierbei gibt es ein verbreitetes Verständnis von „Getroffen hat es Eine:n, gemeint sind wir alle“. Lasst uns dieses Verständnis auf andere Formen von Gewalt übertragen.

Was Betroffene an Unterstützung benötigen kann ganz unterschiedlich sein. Das hängt auch davon ab, ob die sexualisierte Gewalt in einer Gewaltbeziehung stattgefunden hat oder nicht, ob eine Angst vor Femizid besteht, wie es der Betroffenen geht etc. Jede Form von sexualisierter Gewalt muss ernst genommen werden. Was zählt ist wie es Betroffenen mit dem Erlebten geht und was sie benötigen.

Unterstützungsarbeit für Betroffene kann z.B. wie folgt aussehen:

  • Der gefährlichste Moment in einer Gewaltbeziehung ist für Betroffene der Zeitpunkt der Trennung. Es ist deshalb wichtig, Betroffenen sichere Wohnungen/ Zimmer zur Verfügung zu stellen und/ oder bei der Wohnungssuche zu helfen.
  • Begleitung zu Terminen bei Anwält:innen, Verhören/ Gerichtsterminen, Ärzt:innen.
  • Telefonische Erreichbarkeit in Krisen.
  • Soligelder für Betroffene sammeln für z.B. Anwält:innenkosten, medizinische Versorgung, Umzug. Hierbei können wir von dem Konzept der Roten Hilfe lernen (siehe Lila Hilfe: kontrapolis.info/7382/).
  • Betroffenen zuhören, ihnen auf Augenhöhe begegnen, sie bestärken und ernst nehmen.
  • Gemeinsam Handlungsfähigkeiten finden.
  • Bei allem sollten Unterstützer:innen ihre eigenen Kapazitäten und Grenzen respektieren.
  • Unterstützungsarbeit wertschätzen und wiederum Unterstützung für Unterstützer:innen anbieten und leisten.

Unsere Gedanken zu Outings:
Um  Menschen und Strukturen zu schützen, kann es eine wirkungsvolle Maßnahme sein, Täter öffentlich zu outen, wenn das notwendig ist. Allerdings finden wir, dass öffentliche Outings immer das allerletzte Mittel sein müssen. Es ist wichtig, dass auf eventuelle Rückschlüsse auf Betroffene geachtet wird, um ggf. Folgen wie Rache, nicht gewollte Sexualstrafverfahren oder zivilrechtliche Klagen zu vermeiden.

Ein Outing kommt für uns nur dann in Frage, wenn sich gewaltausübende Personen jeglichen Aufarbeitungsprozessen entziehen und fortlaufend Täterverhalten zeigen, so wie im Fall Johannes Domhöver. Ihm wurden immer wieder Angebote gemacht, sich kritisch mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen. Er hat jedoch keine Verantwortung übernommen und stattdessen seine Taten abgestritten und sein Täterverhalten fortgesetzt.

Es macht Sinn sich zu überlegen welcher Öffentlichkeitsgrad möglich und nötig ist. Im Fall von Johannes Domhöver war es wichtig, die Informationen so weit wie möglich zu verbreiten, da er sich mit seinem Umzug nach Warschau enttgültig jeglichen Aufarbeitungsprozessen und dem Einflussbereich anderer entzog.

Es ist sehr wichtig, dass in Zukunft, die Aufgabe Täter zu stoppen, nicht mehr auf Betroffene zurückfällt.  Dabei muss immer in ihrem Sinne gehandelt werden. Es ist sehr ärgerlich, dass Betroffene die Drecksarbeit übernehmen mussten, Johannes Domhöver zu outen. Sein Umfeld wusste von seinem sexualisisiert gewalttätigem Verhalten. Sie hätten schon vor Jahren vor ihm warnen und damit Menschen und Strukturen vor ihm schützen können.

Fangt an Verantwortung für euer Umfeld zu übernehmen. Nehmt sexualisierte Gewalt ernst, hört auf Beziehungen zu privatisieren und eure Freunde auf Kosten anderer zu schützen.

Weitere Gedanken

Die Einstellung des Sexualstrafverfahrens erfolgte ungewöhnlich schnell nach der eingelegten Beschwerde und kurz nachdem Johannes Domhöver den Verfassungsschutz aufgesucht hatte. Durch die zeitlichen Abläufe ist nicht auszuschließen, dass das Sexualstrafverfahren als Teil des Deals eingestellt wurde.

So oder so, es ist sehr bezeichnend für Deutschland, dass sich Johannes Domhöver nun als Kronzeuge in einem Zeugenschutzprogramm befindet, während Betroffenen keinerlei Schutz gewährt wurde und wird. Abgesehen davon, dass er ein unglaubwürdiger Zeuge ist, verachtet der Deal alle Betroffenen seiner Gewalt. Die Betroffene im Sexualstrafverfahren wurde durch den Staat mit ihrer Angst vor einem Feminizid durch Johannes Domhöver alleine gelassen. Sie wurde weder darin ernst genommen, dass sich diese Gefahr durch das Sexualstrafverfahren noch erhöht hat, noch wurden seine Androhungen eine Person aus ihrem Umfeld „zu schlachten“ als Anlass genommen, der Betroffenen Schutz zu gewähren.

Im Gegensatz dazu wurde Johannes Domhöver noch vor dem Zeugenschutzprogramm, als Reaktion auf das 1. Outing durch Sebastian Hubertus vom LKA 52 (PMK links) ein Sicherheitsgespräch angeboten und Richter Schlüter-Staats im 129er Verfahren wollte bereits vor Monaten „den jungen Mann“ nach Dresden vorladen damit er sich zu den Outings äußern kann.

Wer auch immer eine Gefahrenlage durch die Outings begründet, macht sich lächerlich und betreibt Täter-Opfer-Umkehrung. Johannes Domhöver war keiner Gefahr durch Linke ausgesetzt. Wer sich die Outings durchliest, erkennt, dass es nicht darum ging, sich an ihm zu rächen sondern darum, die Betroffenen zu schützen, vor ihm zu warnen und ihn ein für alle mal aus der radikalen Linken auszuschließen.

Durch den Deal wird das bestätigt, was bereits durch die Outings hätte für alle offensichtlich werden sollen: Es ging Johannes Domhöver nie um eine linke Haltung, sondern immer nur um Gewalt und Macht, genauso wie es ihm jetzt mit dem Deal nur um Machterhalt geht. Johannes Domhöver hätte genauso gut rechtsradikal werden können. Da er nie Haltung hatte, überrascht es nicht, dass er nun auf der Seite der Nazis, Bullen und des Verfassungsschutzes steht. Wer Antifaschismus ernst meint, würde niemals auspacken- auch nicht bei Streit oder nach einem Outing.

Überlegt euch, auf was für einer Grundlage ihr euch mit Menschen politisch organisiert. Setzt euch damit außeinander, worum es ihnen geht, um Haltung oder nur um Gewalt und Macht. Eine gemeinsame Praxis reicht nicht aus, um politisch einen gemeinsamen Weg zu gehen. Nehmt Feminismus und sexualisierte Gewalt ernst. Emanzipative Politik ist immer feministisch.

Es ist interessant zu sehen, wie unterschiedlich auf die Outings und später den Deal reagiert wurde: Bei den Outings gab es Mitgefühl mit den Betroffenen. Bei dem Deal wurde sofort voller Wut davon gesprochen, dass Johannes Domhöver ein „politischer Verräter“ ist. Wenn man mit dem Konzept „politischer Verrat“ arbeiten möchte, dann muss das auch konsequent passieren. Dann ist er mit seiner Gewalt gegenüber Flintas schon seit Jahren ein „politischer Verräter“. Stellt euch vor, Johannes Domhöver hätte in den vergangenen Jahren auch nur einmal bei den Bullen über andere ausgepackt- er wäre sofort überall ausgeschlossen worden, es hätte sofort Unterstützung für die von Repression Betroffenen gegeben. Da hätte es keine Diskussion gegeben. Aber dass er bekannterweise seit Jahren sexualisiert gewalttätig war, wurde einfach hingenommen. Er wurde weder ausgeschlossen noch wurden Betroffene unterstützt. Es scheint so, als ob mehrheitlich immer noch Auspacken bei Behörden als ein größerer Verrat und als schlimmere Gewalt angesehen wird, als Flintas zu vergewaltigen. Das muss sich ändern.

So sehr wir Johannes Domhöver verachten, so wichtig ist es uns, ihn oder sein Umfeld nicht als Monster zu stilisieren. Sonst machen wir es uns viel zu leicht, uns von ihnen abzugrenzen. Wenn wir nicht anfangen kollektiv sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, wird sich das strukturelle Problem, das uns in diese Situation gebracht hat, nicht ändern. Es gibt nach wie vor viel zu viel sexualisierte Gewalt in der radikalen Linken, es gibt nach wie vor Täterschutz, es gibt nach wie vor eine Hierarchisierung von Gewalt.

  • Setzt euch damit auseinander, dass wir alle mit einer patriarchalen Vorstellung von Sexualität aufgewachsen sind und fangt an diese zu dekonstruieren. Wir alle waren schon grenzüberschreitend gegenüber anderen.
  • Setzt euch (egal ob ihr Cis-Mann oder Flinta seid) damit auseinander, in welchen Situationen ihr bereits sexualisiert gewalttätig ward und wie ihr das in Zukunft verhindern könnt.
  • Setzt euch damit auseinander, ob und in welcher Form ihr schon einmal täterschützend ward und wie ihr das zukünftig verhindern könnt.
  • Setzt euch mit Definitionsmacht und eurer Definition von Konsens und Sexualität auseinander.
  • Setzt euch damit auseinander, wie gewaltvoll das binäre Geschlechtersystem ist. Setzt euch präventiv mit eurer eigenen Männlichkeit und mit queeren Alternativen dazu auseinander.
  • Nehmt Angst vor Feminizid ernst, sprecht Betroffenen diese Angst nicht ab. Sie kommt nie aus dem Nichts. Überlegt euch wie ihr Betroffenen Schutz vor Gewalt und Feminizid ermöglichen könnt.

Wollt ihr keine Outings mehr? Dann hört auf sexualisiert gewalttätig zu sein. Hört auf Täterschutz zu betreiben. Übernehmt Verantwortung für euer Umfeld und euer Handeln.

Denn Feminist:innen werden nicht aufhören Täter zu outen wenn es notwendig ist.“